Zusammenarbeit mit den westlichen Besatzungsmächten
Nach seinem Amtsantritt fuhr Bundeskanzler Konrad Adenauer alle paar Tage zu dem Hotel auf dem Petersberg bei Königswinter ("Monte Veto") hinauf, in dem sich die Alliierte Hohe Kommission ("Unheilige Dreifaltigkeit") eingerichtet hatte. Nach zähen Verhandlungen unterzeichneten John McCloy, Sir Bryan Robertson, André François-Poncet und Konrad Adenauer am 22. November 1949 ein Abkommen, das einen ersten Meilenstein auf dem Weg zur Revision des Besatzungsstatutes bildete (Petersberger Abkommen). Die Alliierten ermächtigten die Bundesregierung, konsularische Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen, Handelsverträge zu schließen und in internationalen Organisationen mitzuarbeiten. Die der Bundesrepublik auferlegten Beschränkungen für den Bau von Hochseeschiffen wurden gelockert, und die Alliierten strichen ihre Demontage-Listen weiter zusammen. Im Gegenzug anerkannte die Bundesregierung das Ruhrstatut vom 22. April 1949 und trat der Internationalen Ruhrbehörde bei, in der bis dahin die Alliierten Hohen Kommissare Westdeutschland vertreten hatten.
Adenauer hatte verhandelt und unterschrieben, ohne den Bundestag zu konsultieren. Als im Nachhinein über das Petersberger Abkommen debattiert wurde, kam es zu heftigen Auseinandersetzungen der Abgeordneten über Adenauers eigenmächtiges Vorgehen und die Anerkennung des Ruhrstatuts. Oppositionsführer Kurt Schumacher wurde vorübergehend von der Teilnahme an Bundestags-Sitzungen ausgeschlossen, weil er Adenauer in der Nacht vom 24./ 25. November 1949 als "Bundeskanzler der Alliierten" beschimpft hatte.
Unbeirrt von der scharfen Kritik verfolgte Konrad Adenauer das Ziel, die Bundesrepublik Deutschland als gleichberechtigten Partner in die Staatengemeinschaft der "freien Welt" einzugliedern.
Konrad Adenauer und John McCloy unterschrieben am 15. Dezember 1949 ein deutsch-amerikanisches Abkommen, das die Abwicklung des "European Recovery Program" (ERP; "Marshall-Plan") in der Bundesrepublik Deutschland regelte. Die Bundesrepublik gehörte seit dem 31.Oktober 1949 der OEEC an, die von den Militärgouverneuren der drei westlichen Besatzungszonen mitbegründet worden war. Der Bundeskanzler richtete ein eigenes "Ministerium für Angelegenheiten des Marshall-Planes" unter dem FDP-Politiker Franz Blücher ein. Mit ERP-Mitteln finanzierte die Bundesregierung vor allem Investitionen in der Forschung, in der Grundstoffindustrie, im Verkehrswesen und im Wohnungsbau.
Die Mitglieder des Ministerausschusses des Europarates beschlossen auf ihrer zweiten Sitzung, auch die Bundesrepublik Deutschland in den Europarat aufzunehmen (3. – 5. November 1949). Die offizielle Einladung vom 1. April 1950 wurde von der Bundesrepublik Deutschland angenommen, und ab dem 8. Juli gehörte sie dem Europarat als assoziiertes Mitglied an. Vollmitglied wurde die Bundesrepublik Deutschland am 2. Mai 1951.
Wiederbewaffnung
In einem Interview mit John P. Leacacos vom "Cleveland Plain Dealer" signalisierte Konrad Adenauer am 3. Dezember 1949 seine Bereitschaft, über eine deutsche Wiederbewaffnung im Rahmen einer westeuropäischen Verteidigungsstreitmacht zu verhandeln. Am 29. August 1950 übermittelte er McCloy als dem gerade amtierenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission zwei Denkschriften. In der einen schlug Adenauer vor, die Besatzung der Bundesrepublik Deutschland schrittweise zu beenden. Von dem zweiten Memorandum erfuhren selbst die Kabinettsmitglieder erst am 31. August aus der Presse: Adenauer regte an, die westalliierten Militäreinheiten in der Bundesrepublik Deutschland zu verstärken und deutsche Streitkräfte daran zu beteiligen. Der für Sicherheitsfragen zuständige Bundesminister des Inneren, Gustav Heinemann, bot am 4. September aus Protest gegen Adenauers Alleingang seinen Rücktritt an und bestand darauf, aus dem Kabinett auszuscheiden. Er wurde am 11. Oktober von Robert Lehr abgelöst.
Adenauer veranlasste, dass im Herbst 1950 in einem Eifeler Kloster Experten ein Konzept für einen deutschen Wehrbeitrag erarbeiteten ("Himmeroder Denkschrift", 6. Oktober 1950).
Am 26. Oktober 1950 ernannte Adenauer den CDU-Politiker Theodor Blank zum "Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen in Deutschland zusammenhängenden Fragen". Tatsächlich bereitete die "Dienststelle Blank" den Aufbau eines bundesdeutschen Verteidigungsministeriums vor.
Zu einem zunächst geheim gehaltenen Gespräch über einen bundesdeutschen Wehrbeitrag trafen sich am 9. Januar 1951 Konrad Adenauer und die Mitglieder eines "engeren Ausschusses für Verteidigungsfragen" – Johann Adolf Graf von Kielmansegg, Theodor Blank, Hans Speidel und Adolf Heusinger – mit den Alliierten Hohen Kommissaren auf dem Petersberg.
Im Winter 1950/51 wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika die Stimmen unüberhörbar, die einen Rückzug der US-Truppen aus Europa forderten, weil insbesondere das im Indochina-Krieg seine Ressourcen verzehrende Frankreich die Verteidigung der westlichen Welt – beispielsweise in Korea – allein den Amerikanern zu überlassen schien ("The Great Debate").
Sorgfältig achtete Adenauer darauf, ihnen keine Argumente zu liefern. Als Folge eines Disengagements der Westmächte in Deutschland strebte er die Souveränität nicht an. Die amerikanischen, britischen und französischen Truppen sollten die Bundesrepublik Deutschland weiterhin vor den Kommunisten schützen – sich allerdings von Besatzungsmächten zu Verbündeten wandeln.
Der Schock, den der Korea-Krieg in den westlichen Staaten auslöste, bewirkte schließlich, dass sich die Befürworter einer deutschen Wiederbewaffnung durchsetzten.
Französische Sicherheitsbehörden schlossen Überlegungen über eine unabhängige deutsche Streitmacht von vorneherein aus. Adenauer nutzte deshalb den Wunsch der Westalliierten nach einem deutschen Verteidigungsbeitrag als Hebel, um der Gleichberechtigung einen Schritt näher zu kommen: Bundesdeutsche Streitkräfte sollten als Kontingent einer supranationalen Armee aufgestellt werden.
Am 11. August 1950 stimmte die Versammlung des Europarates der Anregung Churchills zu, eine "Europa-Armee" zu bilden und in diese auch bundesdeutsche Einheiten zu integrieren. Die Außenminister der USA, Großbritanniens und Frankreichs befürworteten ebenfalls einen deutschen Verteidigungsbeitrag (Konferenz vom 12. – 18. September 1950 in New York).
Aufgrund eines am 15. Februar vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes wurde am 16. März 1951 damit begonnen, einen Bundesgrenzschutz einzurichten. Diese Sonderpolizei des Bundes – sie unterstand dem Innenminister – hatte Störungen der öffentlichen Ordnung im Grenzgebiet (bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern) zu unterbinden. Die Beamten des Bundesgrenzschutzes, die vorwiegend kaserniert waren, sollten im Kriegsfall den Kombattanten-Status erhalten.
Am 6. März 1951 verzichtete die Alliierte Hohe Kommission auf weitere Kontrollbefugnisse in der Bundesrepublik und veröffentlichte ein revidiertes Besatzungsstatut. Von den Hohen Kommissaren ermächtigt, ein Auswärtiges Amt einzurichten, übernahm Konrad Adenauer am 15. März auch das Amt des Außenministers (März 1951 – Juni 1955).
Im Juli 1951 beendeten Frankreich und Großbritannien den Kriegszustand mit Deutschland. Die beiden Supermächte folgten diesem Schritt: am 24. Oktober 1951 die USA, am 25. Januar 1955 schließlich auch die Sowjetunion.
Eine Klammer zwischen der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland bildete der innerdeutsche Handel, der durch ein am 20. September 1951 in Berlin geschlossenes Abkommen ("Interzonenhandelsabkommen") geregelt wurde. Für die Bundesrepublik Deutschland stellte der innerdeutsche Handel keinen Teil des Außenhandels dar. Anderer Auffassung war die Deutsche Demokratische Republik. Der Zahlungsverkehr wurde über zentrale Konten bei der Deutschen Bundesbank und bei der Staatsbank der DDR abgewickelt, und zwar in Verrechnungseinheiten, die einer Deutschen Mark entsprachen, obwohl die Kaufkraft der westdeutschen Mark die der ostdeutschen weit übertraf. Da die DDR im innerdeutschen Handel mehr ein- als ausführte, wurde viel Gebrauch gemacht von den für die Fälle unausgeglichener Leistungsbilanzen vereinbarten zinslosen Überziehungskrediten ("Swing").
Am 15. September 1951 verabschiedete die DDR-Volkskammer eine Erklärung, in der die Durchführung "freier, gleicher und geheimer demokratischer Wahlen für eine Nationalversammlung" in ganz Deutschland angeregt wurde. Obwohl dieses Angebot einer Forderung entsprach, die Bonn am 22. März 1950 erhoben hatte, deutete Konrad Adenauer die ostdeutsche Initiative als bloß taktischen, propagandistischen Vorstoß. Aufgrund eines – von den Alliierten weitergeleiteten – entsprechenden Antrages der Bundesrepublik Deutschland beauftragte am 19. Dezember 1951 die UNO eine Untersuchungskommission, die Voraussetzungen für freie Wahlen in der Deutschen Demokratischen Republik zu überprüfen. Das aber lehnte die DDR am 2. Januar 1952 ab.
Die UdSSR schlug am 10. März 1952 in einer an die drei Westalliierten gerichteten Note vor, über die Wiedervereinigung Deutschlands und einen mit einer gesamtdeutschen Regierung zu schließenden Friedensvertrag zu verhandeln ("Stalin-Note"). Der neue Staat sollte zwar zur Neutralität verpflichtet sein, jedoch eigene Truppen aufstellen dürfen."Sämtliche Streitkräfte der Besatzungsmächte müssen spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Friedensvertrages mit Deutschland abgezogen werden. Gleichzeitig werden sämtliche ausländischen Militärstützpunkte auf dem Territorium Deutschlands liquidiert." Am 9. April 1952 erklärte sich Moskau überdies damit einverstanden, freie Wahlen in Deutschland abzuhalten. Nicht von einer UN-Kommission, sondern von den Vier Mächten sollten sie überwacht werden. Die Regierung Grotewohl begrüßte den sowjetischen Vorschlag (13. März), die Westmächte versuchten Zeit zu gewinnen, und Konrad Adenauer malte das Menetekel eines unweigerlich in den sowjetischen Einflussbereich geratenden europäischen Machtvakuums an die Wand.
Wenn es die Absicht Moskaus gewesen war, durch die Angebote die Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland in ein westliches Verteidigungsbündnis zu verhindern und die Stationierung ausländischer Streitkräfte auf deren Territorium zu beenden, dann wurde diese durchkreuzt.
Bei ihrem Treffen vom 10. bis 14. September 1951 in Washington gaben der amerikanische, der britische und der französische Außenminister grünes Licht für Verhandlungen der Hohen Kommission auf dem Petersberg mit der Bonner Regierung über eine Beendigung der Besatzung.
Am 26. Mai 1952 unterzeichneten Dean Acheson, Anthony Eden, Robert Schuman und Konrad Adenauer den "Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten" ("Deutschlandvertrag"). Beabsichtigt war es, die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland herzustellen und die alliierten Sonderrechte auf die Stationierung von Truppen, auf das Eingreifen im akuten Notstandsfall, auf die Berlin und Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen zu beschränken. Zusatzabkommen regelten die vorläufige Höhe des finanziellen bundesdeutschen Verteidigungsbeitrages, die Rechte und Pflichten der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte, deren Besteuerung, die Entschädigung von NS-Opfern, die Dekartellierung und anderes ("Bonner Verträge"). In Kraft treten sollte das Vertragswerk gleichzeitig mit dem einen Tag später in Paris unterzeichneten EVG-Vertrag.
Wiedergutmachung
Am 26. November 1949 stellte Bundespräsident Theodor Heuss den Juden finanzielle Entschädigungen in Aussicht. Der Bundeskanzler bekannte sich am 27. September 1951 vor dem Bundestag feierlich zur Wiedergutmachung. Die israelische Regierung forderte die deutschen Staaten auf, Beihilfen für die Ansiedelung jüdischer Emigranten in Israel zu zahlen (Noten vom 12. März und vom 30. November 1951). Während die Deutsche Demokratische Republik jegliche Kontinuität zwischen dem Deutschen Reich und ihrer eigenen Existenz leugnete, begannen Beauftragte Israels und der Bundesrepublik Deutschland am 21. März 1952 in Den Haag, über Wiedergutmachungsleistungen zu verhandeln.
Am 27. März 1952 wurden der zwölfjährige Werner Breitschopf und der dreizehnjährige Bruno Beyersdorf in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofes von einem Fremden angesprochen, der sie bat, ein an Konrad Adenauer adressiertes Paket zur Post zu bringen. Sie lieferten das verdächtige Paket stattdessen bei der Polizei ab. Im Keller der Münchner Polizeipräsidiums in der Ettstrasse explodierte es. Dabei starb ein Mensch, und vier weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Am übernächsten Tag erhielten mehrere französische Zeitungen ein Bekennerschreiben. Es wird vermutet, dass der misslungene Anschlag von rechtsextremen Kreisen vorbereitet worden war, aber die tatsächlichen Hintermänner blieben im Dunkeln.
Am 10. September 1952 unterzeichneten Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Sharett in Luxemburg ein Abkommen über deutsche Wiedergutmachungsleistungen, in das auch die "Jewish Material Claims Conference against Germany" – die Interessenvertretung der nicht in Israel lebenden Juden – mit einbezogen wurde. Der Bundestag in Bonn ratifizierte den Vertrag am 4. März 1953.
Nach Kriegen unterlegenen Gegnern auferlegte Reparationszahlungen kannte man seit jeher, aber nie zuvor waren staatliche Entschädigungen freiwillig an ausländische Staaten gezahlt worden – dazu noch an einen Staat, der zum Zeitpunkt der NS-Verbrechen noch gar nicht bestanden hatte. Die Bundesrepublik Deutschland leistete Wiedergutmachung – nicht zuletzt, weil sich Konrad Adenauer davon einen Zuwachs an internationalem Ansehen für seinen Staat versprach.
Die Bundesrepublik wird souverän
Dass die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich bereit war, auch die Auslandsschulden des Deutschen Reiches zu übernehmen, hatte Konrad Adenauer den Hohen Kommissaren als Gegenleistung für die Revision des Besatzungsstatutes am 6. März 1951 zugesichert. Am 27. Februar 1953 verständigte sich die Bundesrepublik Deutschland mit achtzehn Staaten darüber, wie die seit dem Ersten Weltkrieg aufgelaufenen Auslandsschulden Preußens und des Deutschen Reiches sowie die aus der Wirtschaftshilfe der drei westlichen Besatzungsmächte in der Nachkriegszeit entstandenen Verbindlichkeiten getilgt werden sollten (Londoner Schuldenabkommen). Die getroffenen Vereinbarungen wurden in den folgenden Jahren von weiteren fünfzehn Staaten gebilligt. Der Bundestag ratifizierte das Londoner Schuldenabkommen am 2. Juli 1953.
Auf der Konferenz der Außenminister der USA, Frankreichs, Großbritanniens und der Sowjetunion, die vom 25. Januar bis 18. Februar 1954 im ehemaligen Berliner Kontrollratsgebäude stattfand, prallten die unvereinbaren Vorstellungen über die Deutschlandfrage ergebnislos aufeinander: Während Molotow daran festhielt, dass eine gemeinsame Regierung in Deutschland gebildet und mit dieser ein Friedensvertrag abgeschlossen werden müsse, bevor gesamtdeutsche Wahlen denkbar seien, beharrten die Westmächte darauf, dass die Wahlen am Anfang der deutschen Wiedervereinigung zu stehen hätten (Eden-Plan).
Als die Europäische Verteidigungsgemeinschaft am 30. August 1954 in der französischen Nationalversammlung scheiterte und deshalb auch der Deutschland-Vertrag nicht in Kraft treten konnte, suchten die Westmächte mit der Bundesregierung nach Alternativlösungen. Im Herbst 1954 einigten sie sich darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland in den Brüsseler Pakt und in die NATO aufgenommen werden sollte (Londoner Neunmächte-Konferenz, 28. September – 3. Oktober 1954). Vom 19. bis 23. Oktober 1954 fanden in Paris mehrere Konferenzen statt, auf denen die vierzehn NATO-Partner mit Italien und der Bundesrepublik Deutschland über deren Aufnahme in die westlichen Verteidigungsgemeinschaften berieten. Die italienische und die deutsche Delegation gaben den Verzicht ihrer Staaten auf die Herstellung und Verwendung von ABC-Waffen zu Protokoll, und am 23. Oktober wurde ein Bündel von Verträgen unterzeichnet (Pariser Verträge). Italien und die Bundesrepublik Deutschland traten dem zur "Westeuropäischen Union" (WEU) umgestalteten Brüsseler Vertrag bei, und ihre Aufnahme in die NATO wurde vorbereitet. Ein "Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland" ersetzte den Deutschland-Vertrag. Die USA, Großbritannien und Frankreich bekräftigten ihre Verantwortung für Berlin.
Am 15. Januar 1955 versuchte Moskau noch einmal, die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die WEU und in die NATO zu verhindern. Obwohl die UdSSR die Wiedervereinigung nun auf der Grundlage gesamtdeutscher Wahlen in Aussicht stellte, ratifizierte der Bundestag am 27. Februar 1955 die Pariser Verträge. Sie traten am 5. Mai 1955 in Kraft. "Die Bundesrepublik Deutschland ist souverän", erklärte der Bundeskanzler. Die Alliierte Hohe Kommission löste sich auf; die Botschafter André François-Poncet, Frederick Robert Hoyer-Millar und James B. Conant überreichten dem Bundespräsidenten ihre Akkreditierungsschreiben. Die Bundesrepublik Deutschland wurde in die Westeuropäische Union (7. Mai) und in den Nordatlantik-Pakt (9. Mai) aufgenommen.
Am 7. Juni 1955 bildete Konrad Adenauer sein Kabinett um: Das Amt des Außenministers übergab er Heinrich von Brentano; Hans Joachim von Merkatz löste den am 26. Mai zurückgetretenen Heinrich Hellwege als Bundesminister für Bundesrats-Angelegenheiten ab, und Theodor Blank wurde zum ersten Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland ernannt.
Fortsetzung
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