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Dieter Wunderlich:
Buch- und Filmtipps

Hintergrundinformationen zu Buch- und Filmtipps von Dieter Wunderlich

 
   
 

Die Adenauer-Ära (2)


 

Die Adenauer-Ära (1)

Konrad Adenauer in Moskau

Auch auf der Genfer Gipfelkonferenz (18. – 23. Juli 1955) wurden in der Deutschlandfrage keine Fortschritte erzielt. Während der französische Ministerpräsident Edgar Fauré betonte, dass auch ein wiedervereinigtes Deutschland die Freiheit haben müsse zu entscheiden, ob es der NATO angehören wolle, versicherte Nikolai Bulganin, dass die Sowjetunion auf der Wahrung der "sozialistischen Errungenschaften" der DDR bestehen werde.

Auf der Rückreise aus Genf besuchten Bulganin und Chruschtschow Ostberlin. Am 26. Juli 1955 erklärte Chruschtschow bei einer Massenkundgebung auf dem Marx-Engels-Platz, dass Verhandlungen der beiden deutschen Regierungen den einzigen Weg zur Wiedervereinigung darstellten ("Zwei-Staaten-Theorie"). Damit zerstoben im Westen die Hoffnungen, mit gesamtdeutschen Wahlen den Wiedervereinigungsprozess einleiten zu können.

Am 7. Juni 1955 hatte die Sowjetunion signalisiert, ohne Vorbedingungen mit der Bonner Regierung über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen verhandeln zu wollen. Im Sinne der Zwei-Staaten-Theorie war dies konsequent. Konrad Adenauer sah die Möglichkeit, die letzten noch lebenden deutschen Kriegsgefangenen aus der UdSSR freizubekommen. Deren Zahl schätzte das Deutsche Rote Kreuz auf 130 000.

Am 8. September 1955 traf Konrad Adenauer mit einem Teil seiner Delegation auf dem Moskauer Flughafen ein. Die Verhandlungen begannen am folgenden Tag. Sie wurden hart geführt; Adenauer und Chruschtschow sollen sich gegenseitig mit der Faust gedroht haben. Als Adenauer das Schicksal der "in Russland zurückgehaltenen Personen" ansprach, entgegnete ihm Bulganin, es gebe keine Kriegsgefangenen mehr in der Sowjetunion – nur noch 9 628 rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilte "Gewalttäter, Brandstifter, Mörder von Frauen, Kindern und Greisen". Als die deutschen Politiker auf der Freilassung der Kriegsgefangenen als Vorbedingung für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen bestanden, drohten die Verhandlungen zu scheitern, und Adenauer bestellte am 12. September eine Sondermaschine für den Rückflug. Während eines Banketts am selben Abend versicherten ihm jedoch Bulganin und Chruschtschow, dass sie alle deutschen Kriegsgefangenen freilassen würden, wenn er schriftlich um die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Bonn und Moskau nachsuche. Adenauer ging darauf ein und blieb noch bis zum 14. September in Moskau, um die Verhandlungen zu Ende zu führen und das Abschlusskommuniqué zu unterzeichnen. Die Moskauer Führung hielt ihr Wort und entließ in der Tat während der folgenden Monate die letzten deutschen Kriegsgefangenen.

Alleinvertretungs-Anspruch, Hallstein-Doktrin

Die Bundesregierung nahm diplomatische Beziehungen zu eben jenem Staat auf, der sich für die diplomatische Anerkennung beider deutscher Staaten einsetzte und den Bonner Alleinvertretungsanspruch zurückwies! Adenauer beeilte sich, dies als Sonderfall hinzustellen. In seiner Regierungserklärung über die Moskaureise drohte er am 23. September, dass alle anderen Staaten für den Fall einer Anerkennung der DDR mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland rechnen müssten.

Walter Hallstein, der zu diesem Zeitpunkt als Staatssekretär im Auswärtigen Amt arbeitete, beauftragte unmittelbar nach der Moskaureise Wilhelm G. Grewe, den Leiter der politischen Abteilung, diesen Grundsatz zu konkretisieren, und Außenminister Heinrich von Brentano erläuterte die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage Anfang Dezember 1955 ("Hallstein-Doktrin").

Angewandt wurde die Hallstein-Doktrin erstmals, als Jugoslawien und die DDR am 10. Oktober 1957 vereinbarten, diplomatische Beziehungen aufzunehmen.

Der Alleinvertretungsanspruch war von Konrad Adenauer bereits am 21. Oktober 1949 im Bundestag formuliert worden: "In der Sowjetzone gibt es keinen freien Willen der deutschen Bevölkerung. Das, was jetzt geschieht, wird nicht von der Bevölkerung getragen und legitimiert. Die Bundesrepublik Deutschland stützt sich dagegen auf die Anerkennung durch den frei bekundeten Willen von rund dreiundzwanzig Millionen stimmberechtigten Deutschen. Die Bundesrepublik Deutschland ist somit bis zur Erreichung der deutschen Einheit insgesamt die alleinige legitimierte staatliche Organisation des deutschen Volkes." Diese Auffassung wurde auch von den Regierungen in Paris, London und Washington geteilt. Als die DDR am 25. März 1954 von der Sowjetunion als souveräner Staat anerkannt worden war, hatte die Alliierte Hohe Kommission auf dem Petersberg bei Bonn diesen Schritt ausdrücklich verworfen (8. April 1954).

Wer in der Ära Adenauer die in der DDR übliche Abkürzung "BRD" verwendete oder die "Deutsche Demokratische Republik" beim Namen nannte, wurde als Kommunist verdächtigt. Gemeinhin bezeichneten bundesdeutsche Medien den ostdeutschen Staat als "Zone", "SBZ" oder "sogenannte DDR".

Bundeswehr, Wehrpflicht

Am 12. November 1955 erhielten die ersten freiwilligen Soldaten der Bundeswehr ihre Ernennungsurkunden, und am 2. Januar 1956 rückten die ersten sechstausend Bundeswehr-Soldaten in ihre Unterkünfte ein.

Nach erbitterten Auseinandersetzungen im Parlament und in der Öffentlichkeit wurde am 21. Juli 1956 für alle Männer vom achtzehnten bis fünfundvierzigsten Lebensjahr die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.

Die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufbau der Bundeswehr bildeten mehrere 1955/56 erlassene Gesetze, besonders die Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes vom 26. März 1954 und 19. März 1956 (Wehrnovellen). Die Bundeswehr sollte in den demokratischen Rechtsstaat eingebunden werden, um eine Sonderstellung wie die der Reichswehr von vorneherein auszuschließen. Die Bundeswehr untersteht deshalb auch nicht der Befehlsgewalt des Bundespräsidenten, sondern gewöhnlich dem Bundesminister für Verteidigung, im Ernstfall dem Bundeskanzler – also immer der Bundesregierung, und damit auch der parlamentarischen Kontrolle.

Keines der bundesdeutschen Wehrgesetze galt in Berlin. Damit respektierte die Bundesrepublik Deutschland den Viermächtestatus der ehemaligen Reichshauptstadt.

Geheimdienste

In den fünfziger Jahren richtete die Bundesrepublik Deutschland drei staatliche Geheimdienste ein: den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst. Sie sind ausschließlich damit beschäftigt, Informationen zu beschaffen; polizeiliche Befugnisse haben sie nicht. Am 14. April 1949 hatten sich die drei westlichen Militärgouverneure in einem Brief an den Parlamentarischen Rat damit einverstanden erklärt, dass die zukünftige Bundesrepublik Deutschland einen Nachrichtendienst zum Schutz vor Umsturzversuchen einrichtete. Die Aufgaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln und der Verfassungsschutzämter der Länder regelt das "Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes" vom 27. September 1950. Sie sind ermächtigt, nachrichtendienstliche Methoden anzuwenden, um Bewerber für den öffentlichen Dienst zu überprüfen und verfassungsfeindliche Bestrebungen rechtzeitig aufzudecken.

Für einen politischen Skandal sorgte Otto John, der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, als er sich am 20. Juli 1954 über den Rundfunk aus der Deutschen Demokratischen Republik meldete. Nachdem zahlreiche ehemals aktive Nationalsozialisten in führende Staatsstellungen aufgerückt seien, könne er in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr guten Gewissens weiterarbeiten und habe deshalb die Fronten gewechselt. Unvermittelt kehrte Otto John am 13. Dezember 1955 wieder zurück, und obwohl er nun behauptete, gegen seinen Willen entführt worden zu sein, wurde er am 22. Dezember 1956 wegen Landesverrates zu vier Jahren Haft verurteilt.

Am 21. Februar 1956 beschloss die Bundesregierung, den seit 1946 mit amerikanischer Unterstützung von Reinhard Gehlen (1902 - 1979) aufgebauten Spionagedienst ("Organisation Gehlen") am 1. April 1956 zu übernehmen und als "Bundesnachrichtendienst" (BND) unmittelbar dem Bundeskanzleramt zu unterstellen. Gehlen hatte von 1942 bis 1945 die Abteilung Fremde Heere Ost im Generalstab des Heeres geleitet. Das Archiv dieses Geheimdienstes hatte er nach seiner Amtsenthebung am 9. April 1945 versteckt und schließlich den Amerikanern zur Verfügung gestellt. Der Bundesnachrichtendienst richtete seine Zentrale in Pullach bei München ein. Seine Aufgabe besteht darin, wirtschaftliche, wissenschaftlich-technische, militärische und politische Informationen aus dem Ausland zu beschaffen, auszuwerten und dem Bundeskanzleramt vorzulegen. Im Inland darf der Bundesnachrichtendienst nur tätig werden, um fremde Geheimdienste zu bekämpfen. Reinhard Gehlen leitete den Bundesnachrichtendienst ("der Dienst") bis 1968.

Um speziell die Bundeswehr gegen Spionage, Sabotage und Infiltration zu schützen, baute General Gerhard Wessel – der mit Reinhard Gehlen in der Abteilung Fremde Heere Ost zusammengearbeitet hatte – von 1956 bis 1967 den Militärischen Abschirmdienst (MAD) mit dem "Amt für Sicherheit der Bundeswehr" in Köln als Zentrale auf.

Helgoland, Schleswig, Saarland

Am 1. März 1952 hatte Großbritannien die Insel Helgoland der Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben. Die 1949 von den Franzosen besetzte Stadt Kehl war schrittweise bis zum 6. Juni 1953 geräumt worden. Belgien und die Bundesrepublik Deutschland hatten sich am 24. September 1954 auf Grenzkorrekturen zugunsten der Bundesrepublik geeinigt. (Entsprechende Verträge mit Luxemburg und den Niederlanden folgten am 11. Juli 1959 und am 8. April 1960.)

Am 29. März 1955 erklärten Konrad Adenauer in Bonn und sein dänischer Amtskollege Hans Christian Svane Hansen in Kopenhagen, dass jeder Bewohner des deutsch-dänischen Grenzgebietes in Schleswig selbst entscheiden könne, ob er Däne oder Deutscher sein wolle. Niemand dürfe daran gehindert werden, persönliche und kulturelle Verbindungen über die Staatsgrenze hinweg zu pflegen (Bonn-Kopenhagener Erklärungen).

Bestandteil der Pariser Verträge war auch ein deutsch-französisches Abkommen über die Zukunft des Saarlandes. Am 3. März 1950 hatten der französische Außenminister Robert Schuman und der saarländische Ministerpräsident Johannes Hoffmann in Paris zwölf Abkommen unterzeichnet (Saar-Konventionen). Bücher von Dieter Wunderlich Die Besatzung war von den Franzosen beendet worden, aber die saarländische Regierung hatte bis zum Abschluss eines Friedensvertrages dem französischen Staat die Kohlevorkommen im Saargebiet überlassen und eingewilligt, sich außenpolitisch von der französischen Regierung vertreten zu lassen. Während der Verhandlungen im Oktober 1954 einigten sich Konrad Adenauer und Pierre Mendes-France darauf, die Bevölkerung des Saargebietes in einer Volksabstimmung entscheiden zu lassen, ob ihr Land ein autonomes europäisches Statut erhalten solle. 68 Prozent der Wähler lehnten dies bei der am 23. Oktober 1955 durchgeführten Volksabstimmung ab. Der saarländische Ministerpräsident Johannes Hoffmann trat zurück, und die aus den Landtagswahlen vom 18. Dezember 1955 hervorgegangene neue saarländische Regierung sprach sich für die Rückkehr des Saarlandes zu Deutschland aus. Darüber verständigten sich Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland am 27. Oktober 1956. Tatsächlich wurde das Saargebiet der Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1957 als zehntes Bundesland eingegliedert, und am 5. Juli 1959 erfolgte auch dessen wirtschaftliche Integration in den westdeutschen Staat.

Restauration

Während in der sowjetischen Besatzungszone das Berufsbeamtentum abgeschafft wurde, schrieb das Grundgesetz ausdrücklich vor, das Recht des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland "unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln" (Artikel 33). Das Bundesbeamtengesetz vom 14. Juli 1953 lehnte sich daher weitgehend an das Deutsche Beamtengesetz von 1937 an.

Medien der Deutschen Demokratischen Republik prangerten immer wieder im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland beschäftigte ehemalige Nationalsozialisten an ("Braunbuch", 1965).

Besonders der "Fall Globke" erregte Aufsehen: Hans Globke (1898 – 1973) arbeitete von Anfang an im Bundeskanzleramt mit – seit 1953 im Rang eines Staatssekretärs –, wurde häufig von Konrad Adenauer zu Rate gezogen und stellte gewiss eine "graue Eminenz" dar. Dabei hatte er als Ministerialrat im Reichsinnenministerium (1932 – 1945) maßgeblich an der Ausarbeitung nationalsozialistischer Gesetze mitgewirkt und war im Reichsverordnungsblatt und Amtsblatt des Preußischen Innenministeriums vom 11. März 1936 lobend als Mitautor der Nürnberger Rassengesetze erwähnt worden. Trotz der scharfen Angriffe aus der DDR ("intellektueller Judenmörder") und der heftigen Kritik in der westdeutschen Öffentlichkeit hielt der Bundeskanzler bis Juli 1963 an seinem Staatssekretär fest.

Wahlrecht

In den Fünfzigerjahren wurde das Wahlverfahren für den Bundestag noch einmal entscheidend abgeändert. Gemäß dem von den Ministerpräsidenten am 15. Juni 1949 verkündeten Wahlgesetz für den ersten Bundestag waren 60 Prozent der Bundestagsmandate nach den Prinzipien des Mehrheitswahlrechtes direkt in den Wahlkreisen, 40 Prozent aufgrund von Wahllisten zugeteilt worden. Am 25. Juni 1953 verabschiedete der Bundestag ein neues Wahlgesetz (das am 8. Juli in Kraft trat). Nun erhielt jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Die Erststimme war für einen Kandidaten des Wahlkreises gedacht, die Zweitstimme für die Landesliste einer politischen Partei oder Wählervereinigung. Maßgeblich für die Stärke der Bundestagsfraktionen waren zunächst die für die Listen abgegebenen Stimmen (Verhältniswahl). Ausgezählt wurden diese nach dem Verfahren, das der niederländische Rechtswissenschaftler Victor d'Hondt 1882 ausgearbeitet hatte (d'Hondtsches Höchstzahlverfahren). Direktmandate erhielten diejenigen Kandidaten, für die sich in einem Wahlkreis eine einfache Mehrheit der Wähler entschieden (Mehrheitswahlrecht). Direktmandate wurden zwar auf die Gesamtzahl der einer Partei zustehenden Sitze angerechnet, falls diese jedoch übertroffen wurde, erhöhte sich für die Legislaturperiode die Anzahl der Mitglieder des Bundestages (Überhangmandate).

Um Splittergruppen vom Parlament fernzuhalten, war bereits für die erste Bundestagswahl eine Fünf-Prozent-Hürde eingeführt worden. Während aber 1949 eine Partei fünf Prozent der Wählerstimmen lediglich in einem Bundesland benötigt hatte, um bei der Verteilung der Mandate berücksichtigt zu werden, sind dafür seit 1953 fünf Prozent aller im Bundesgebiet abgegebenen Stimmen erforderlich. Direktmandate sind von dieser Sperrklausel ausgenommen.

Durch das – für alle zukünftigen Bundestagswahlen geltende – Gesetz vom 7. Mai 1956 wurden diese Regelungen im wesentlichen beibehalten.

Als Otto Ernst Remer – der ehemalige Kommandant des Berliner Wachbataillons "Großdeutschland", der am 20. Juli 1944 telefonisch von Adolf Hitler beauftragt worden war, den Aufstand niederzuschlagen – an der Spitze der am 2. Oktober 1949 gegründeten "Sozialistischen Reichspartei" (SRP) versuchte, Neonazis zu mobilisieren, verbot das Bundesverfassungsgericht am 23. Oktober 1952 die Organisation.

Die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die bei den Bundestagswahlen am 6. September 1953 2,2 Prozent der Stimmen erhalten hatte, wurde am 17. August 1956 ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht verboten.

Fortsetzung

© Dieter Wunderlich 2006

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Gösta von Uexküll: Konrad Adenauer
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