Thomas Hettche : Der Fall Arbogast

Der Fall Arbogast
Der Fall Arbogast Originalausgabe: DuMont Buchverlag, Köln 2001 ISBN 3-7701-5621-8, 352 Seiten
Buchbesprechung

Inhaltsangabe

Das Landgericht Grangat verurteilt Hans Arbogast 1955 aufgrund eines Gutachtens wegen Mordes zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe. Nach 16 Jahren Haft wird er im Wiederaufnahmeverfahren voll rehabilitiert. Aber nur er selbst weiß, was damals wirklich geschah, nachdem er die 25-jährige Anhalterin Marie Gurth in seinem Auto mitgenommen hatte und unterwegs in einen Feldweg eingebogen war ...
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Kritik

In "Der Fall Arbogast" geht es um einen spannenden Kriminalfall und einen erschreckenden Justizirrtum, aber auch um Sexualität und Gewalt, Tod und Eros – und in diesem Zusammhang um die Grenze zwischen Schuld und Unschuld.
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Hans Arbogast wurde am 29. April 1921 in Grangat am Westrand des Schwarzwalds geboren und wuchs dort auf. Am liebsten wäre er Koch geworden, aber seine Eltern bestanden darauf, dass er das Abitur machte. Danach absolvierte er allerdings eine Metzgerlehre. Nach seiner Rückkehr aus dem Krieg versuchte Hans Arbogast sich als Fuhrunternehmer, bis sein Vater an einem Schlaganfall starb und er sich von dem Erbe einen Steinbruch kaufte. Den musste er allerdings aus finanziellen Gründen bald wieder veräußern. Zuletzt half er seiner Mutter, den familieneigenen Gasthof „Zum Salmen“ in Grangat zu betreiben und arbeitete parallel dazu als Verkäufer für Billardtische der amerikanischen Marke Brunswick. Seit Oktober 1951 ist Hans Arbogast mit Katrin, der Tochter des Mathematiklehrers Teichel vom Schillergymnasium in Grangat, verheiratet. Einige Wochen nach der Hochzeit kam ihr gemeinsamer Sohn Michael zur Welt.

Am 1. September 1953 macht Hans Arbogast sich nachmittags in seinem Borgward „Isabella“ – einem roten Coupé – auf den Weg nach Freiburg, um dort Billardtische zum Kauf anzubieten. Südlich von Grangat steht eine Anhalterin an der B3. Er nimmt sie mit, und statt weiter nach Freiburg zu fahren, lädt er sie zu einer Spritztour in den Schwarzwald ein. Sie heißt Marie Gurth, ist fünfundzwanzig und stammt aus Ostberlin. Wenn er beim Schalten ihren Oberschenkel streift, rückt sie nicht weg; stattdessen greift sie ihm in den Nacken und schlüpft mit ihrer Hand unter seinen Hemdkragen. In Triberg essen sie zu Abend, und in Gutach trinken sie noch etwas, bevor sie zurückfahren. „Wollen wir nicht lieber noch mal irgendwie anhalten?“, meint Marie unterwegs. Daraufhin biegt Arbogast in einen Feldweg ein, stellt den Motor ab und schaltet die Scheinwerfer aus. Sie fallen übereinander her, und reißen sich die Kleider vom Leib. Nachdem sie sich im Gras geliebt haben, setzen sie sich wieder ins Auto und rauchen eine Zigarette. Marie klemmt sich ihren Schlüpfer zwischen die Beine, um Flecken auf dem Kunstlederbezug zu vermeiden. „Ich hab noch nicht genug“, flüstert sie nach ein paar Zügen. Diesmal kniet sie sich vor ihm ins Gras. Er nimmt sie a tergo, hält sie mit einer Hand an der Hüfte und mit der anderen am Hals. Plötzlich fällt ihm auf, dass sie seinen Bewegungen nichts mehr entgegnet, und als er sie loslässt, sackt sie zusammen. Marie ist tot. Nach einigen vergeblichen Wiederbelebungsversuchen zerrt Arbogast die Leiche zum Auto, breitet ihren Unterrock über die Rücksitzbank und legt die Tote darauf. Ohne einen klaren Gedanken fassen zu können, zieht er sich an und fährt los. Kurz vor Grangat beginnt es heftig zu stinken. Er hält an. Die Tote hat gekotet. Mit abgerissenen Fetzen des Unterrocks säubert er sie notdürftig, bevor er die Fahrt fortsetzt. Etwa dreißig Kilometer vom Ort des tödlichen Liebesspiels entfernt lässt er die Leiche über die Böschung hinuntergleiten.

Der Jagdaufseher Mechling entdeckt bei einem Pirschgang am 3. September im Gestrüpp neben der B15 die nackte Leiche einer jungen Frau. Unweit von dieser Stelle wurde bereits 1949 eine unbekleidete weibliche Tote gefunden, und 1952 lag in der Nähe die ebenfalls unbekleidete Leiche einer jungen Frau namens Barbara Neumeier. Beide Frauen waren umgebracht worden; die Mordfälle sind bis heute unaufgeklärt.

Kriminalhauptkommissar Rudolf Hinrichs von der Freiburger Mordkommission leitet die Ermittlungen in dem neuen Fall. Weil der Inhaber des einzigen Fotogeschäftes in Grangat erkrankt ist, wird dessen siebzehnjährige Tochter Gesine Hofmann trotz ihrer mangelnden Erfahrung und Sachkenntnis zum Fundort der Leiche geholt und gebeten, Fotos anzufertigen.

Bei der Toten handelt es sich um die fünfundzwanzigjährige Marie Gurth. Sie war seit 1947 mit dem vier Jahre älteren Ingenieur Jochen Gurth verheiratet und hatte zwei Kinder im Alter von vier und fünf Jahren, die bei ihrer Mutter in Ostberlin zurückgeblieben waren, als sie sich im Vorjahr (1952) mit ihrem Mann in den Westen abgesetzt hatte. Seit der Flucht lebte das Ehepaar Gurth im baden-württembergischen Flüchtlingslager Ringsdorf. Jochen Gurth sagt aus, seine Frau habe unter Depressionen gelitten und habe wiederholt per Anhalter Ausflüge in den Schwarzwald unternommen. Dass sie ihm untreu war, weiß er.

Im Leichenschauhaus des städtischen Friedhofs Grangat nimmt Dr. Bärlach am 4. September die Autopsie der Leiche vor. Bärlach ist Assistent am pathologischen Institut der Universität Freiburg. Der Amtsarzt Dr. Dallmer tippt die Befunde in eine mitgebrachte Reiseschreibmaschine. Festgehalten werden eine ganze Reihe von Verletzungen am Körper der Toten, darunter eine Bisswunde an der linken Brustwarze. Obwohl im After kein Sperma zu finden ist, schließt Dr. Bärlach von Verletzungen der Schleimhaut auf einen Analverkehr. Er stellt sowohl eine verheilte als auch eine akute Herzmuskelentzündung fest. Kürzlich wurde offenbar im dritten Schwangerschaftsmonat ein Abtreibungsversuch unternommen (Abortus incompletus). Aufgrund der Befunde vermutet Dr. Bärlach, dass der Tod während eines abnormal heftigen Sexualverkehrs durch Herzversagen eintrat.

Am 7. September stellt Arbogast sich der Polizei. Er wird in Grangat in Untersuchungshaft genommen.

Im Prozess vor dem Landgericht Grangat sieht es zunächst so aus, als schließe sich das Gericht den Schlussfolgerungen Dr. Bärlachs an. Arbogasts Verteidiger, der dreißigjährige Rechtsanwalt Winfried Meyer, rechnet deshalb mit einem Freispruch. Aber die Stimmung kippt, als Professor Heinrich Maul, der Ordinarius des Instituts für Gerichtliche Medizin der Universtiät Münster, sein von einem Mitarbeiter namens Dr. Schmidt-Wulfen ausgearbeitetes Gutachten vorträgt. Aufgrund der am Fundort der Leiche gemachten Fotos gibt es für Professor Maul keinen Zweifel daran, dass Marie Gurth mit einem Kälberstrick oder Ähnlichem stranguliert wurde. Die Würgemale seien deutlich zu sehen. Damit widerspricht er zwar dem Obduktionsbericht, aber Professor Maul gilt als Koryphäe. Rechtsanwalt Meyer versäumt es, darauf hinzuweisen, dass der Gutachter die Leiche im Gegensatz zu Dr. Bärlach nie gesehen hat, sondern aufgrund von unprofessionellen Fotos urteilte. Nach Mauls Auftritt halten alle Arbogast für einen Mörder, zumal er vorbestraft ist, weil er als Metzgerlehrling brutal mit Rindern und Kälbern umgegangen war. Oberstaatsanwalt Ferdinand Oesterle stellt den Angeklagten in seinem Plädoyer als Sadisten dar, der Marie Gurth grausam quälte und ermordete, um seine eigene Lust zu steigern: ein Lustmörder! Während Oesterles Plädoyer erleidet der Verteidiger einen Schwächeanfall, und die Verhandlung muss deshalb vertagt werden. In der Öffentlichkeit wird darüber spekuliert, ob Hans Arbogast nicht auch die beiden anderen jungen Frauen ermordet hatte, deren Leichen in der Gegend gefunden worden waren.

Am 17. Januar 1955 verurteilt das Geschworenengericht Hans Arbogast wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.

Der Vierunddreißigjährige, der nicht aufhört, seine Unschuld zu beteuern, wird in das Zuchthaus Bruchsal überführt. (Das frühere „Großherzoglich-Badische Männerzuchthaus“ hatte 1845 als erste Strafanstalt in Deutschland die Einzelhaft eingeführt.) Arbogast wird in eine Zelle gesperrt, in der er schläft und tagsüber Bastkörbe für Chiantiflaschen herstellt (bis 1964 die Bestimmungen geändert werden und er jeden Morgen zum Arbeiten mit anderen zusammen in eigens dafür gebaute Räume gebracht wird).

Während Arbogast in der Untersuchungshaft saß, führten seine Frau Katrin und seine Mutter die Wirtschaft „Zum Salmen“ weiter, obwohl die Gäste ausblieben. Jetzt muss die Gaststätte verkauft werden. Arbogasts Mutter glaubt bis zu ihrem Tod, dass er ein Mörder sei. Seine jüngere Schwester Elke besucht ihn kein einziges Mal und beantwortet auch seine Briefe nicht.

1958 verwirft der Bundesgerichtshof die von Rechtsanwalt Winfried Meyer angestrebe Revision.

1961 lässt Katrin Arbogast sich von ihrem Mann scheiden und zieht mit ihrem Sohn Michael nach Freiburg, wo sie Arbeit gefunden hat.

Ende 1962 lehnt das Oberlandesgericht Karlsruhe Meyers Beschwerde gegen die Abweisung seines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens ab.

Der katholische Anstaltsgeistliche Karges drängt Hans Arbogast immer wieder, endlich seine Schuld einzugestehen und zu beichten, aber der Häftling beteuert nach wie vor seine Unschuld.

Von dem Mithäftling Ihsels erhält Arbogast die Adresse von Fritz Sarrazin. Der achtundsechzig Jahre alte Schriftsteller ist Vorsitzender der „Deutschen Liga für Menschenrechte“. Arbogast schreibt ihm nach Bissone im Tessin. Sarrazin wendet sich an den erfolgreichen Strafverteidiger Dr. Ansgar Klein in Frankfurt am Main, dem es auch gelungen war, den Fall der 1958 wegen Mordes verurteilten Maria Rohrbach neu aufzurollen und 1961 einen Freispruch für sie zu erreichen. Der Achtunddreißigjährige stellt am 3. Juli 1966 – nachdem er sich mit Arbogats Fall vertraut gemacht hat – bei Dr. Valois, dem Vorsitzenden der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Grangat, einen Wiederaufnahmeantrag, der jedoch abgewiesen wird.

Eine aufgrund der Presseberichte eigens zur Beurteilung des Falls Arbogast gebildete Kommission der „Deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin“ stellt sich am 28. September 1967 vorbehaltlos hinter das Gutachten ihres Mitglieds Professor Maul.

Obwohl er weiß, dass er damit kein Geld verdienen kann, gibt Rechtsanwalt Klein nicht auf. Er wendet sich an die angesehene Gerichtsmedizinerin Dr. Katja Lavans von der Humboldt-Universität und reist eigens nach Ostberlin: zu einer Unterredung mit Dr. Joseph Strahl, dem Generalstaatsanwalt der DDR, der sich dafür einsetzt, dass Dr. Lavans gegebenenfalls eine Reise in die Bundesrepublik gestattet wird. Da die geschiedene Wissenschaftlerin dann ihre kleine Tochter Ilse in der DDR zurücklassen wird, hält man das Risiko, dass sie sich in den Westen absetzen könnte, für gering. Außerdem kann mit der eigens angeforderten Gutachtertätigkeit einer Medizinerin der Humboldt-Universität das Niveau der Wissenschaften in der DDR demonstriert werden.

Während Klein mit Strahl und Katja Lavans verhandelt, gewinnt Sarrazin zwei Schweizer Koryphäen für die Abgabe von Gutachten im Fall Arbogast: Max Wyss, den Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich, und Anton Kaser, den Ordinarius für Geodäsie und Fotogrammetrie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich. Wyss und Kaser kommen zu dem Schluss, dass die Amateurfotos, auf denen das Gutachten von Professor Maul basierte, keinen wissenschaftlich haltbaren Hinweis auf eine Strangulation enthalten. Zur gleichen Auffassung kommt Dr. Otto Mahlke, ein früherer Mitarbeiter des Bundeskriminalamts in Wiesbaden.

Rechtsanwalt Klein gibt keine Ruhe, bis das Landgericht Grangat am 30. April 1969 – einen Tag nach Arbogasts achtundvierzigstem Geburtstag – die Wiederaufnahme des Verfahrens „Bundesrepublik Deutschland gegen Hans Arbogast“ beschließt und zugleich eine Vollstreckungshemmung der Haftstrafe anordnet. Arbogast wird also freigelassen. Obwohl seine immer noch unverheiratete Schwester Elke seit seiner Verhaftung nicht mehr mit ihm gesprochen hat und nicht weiß, was sie von der neuen Entwicklung halten soll, erreicht Klein, dass sie ihren Bruder vorübergehend bei sich aufnimmt.

Am 27. November 1969 beginnt das auf mehrere Tage angesetzte Wiederaufnahmeverfahren vor dem Geschworenengericht in Grangat. Den Vorsitz führt Landgerichtsrat Horst Lindner. Oberstaatsanwalt Dr. Bernhard Curtius und Staatsanwalt Günter Frank vertreten die Anklage; Dr. Ansgar Klein obliegt die Verteidigung des Angeklagten Hans Arbogast.

Beim Verlassen des Gerichtsgebäudes nach einer der Sitzungen lädt Arbogast die aus Ostberlin angereiste Gerichtsmedizinerin Katja Lavans zu einer Spritztour in seinem von Elke Arbogast die ganze Zeit über in einer Scheune abgestellten Borgward „Isabella“ vor. Die Einundvierzigjährige bedauert schon lang, dass sie die von ihr zu untersuchenden Körper immer erst sieht, wenn sie tot sind. Sie hätte gern gewusst, was die Betroffenen während des Sterbens fühlten und würde sich deshalb auch gern in die Lage von Marie Gurth versetzen. Neugierig nimmt sie deshalb die Einladung Arbogasts an. Wie erwartet, fährt er mit ihr die Strecke ab, die er vor sechzehn Jahren mit Marie Gurth zurückgelegt hatte. Dabei kommen sie sich näher. Unvermittelt beginnt Arbogast, die Wissenschaftlerin zu duzen. Nach der Tour fährt er das Coupé wieder in die Scheune. Arbogast und Katja Lavans küssen sich. Sie lässt zu, dass er sie auszieht und beugt sich mit dem Gesicht über die warme Motorhaube. Er nimmt sie von hinten und hält sie mit einer Hand am Hals. Die Luft bleibt ihr weg, aber der Tod ist ihr plötzlich völlig gleichgültig; die Lust steigert sich ins Unermessliche, der Orgasmus hört gar nicht mehr auf. Doch plötzlich stößt sie Arbogast weg.

Am nächsten Tag wird Dr. Katja Lavans als Gutachterin in den Zeugenstand gerufen. Sie weist darauf hin, dass man seit 1896 und den Arbeiten von Schulz weiß, dass es postmortale Blutungen gibt, Verletzungen, bei denen sich bei der gerichtsmedizinischen Untersuchung nicht feststellen lässt, ob sie dem Körper vor oder nach dem Tod zugefügt wurden. Das war auch Thema der Dissertation von Theo Steinburg, Rostock 1937, mit dem Titel „Entstehung einer Strangfurche beim Fortschaffen einer Leiche“. Es sei ihr deshalb unverständlich, wieso Professor Maul im ersten Prozess gegen Hans Arbogast – noch dazu aufgrund von unprofessionellen Fotos – mit Gewissheit behaupten konnte, alle festgestellten Verletzungen seien Marie Gurth während ihres Todeskampfes von dem Angeklagten zugefügt worden. Ebenso gut könnten die Verletzungen, so Dr. Lavans weiter, beim Transport und Ablegen der Leiche entstanden seien. Bei dem Mal am Hals, das Professor Maul für den Abdruck eines Kälberstricks hielt, könne es sich um eine Verletzung durch einen Zweig gehandelt haben. Das verfügbare Beweismaterial lasse keinerlei Schluss zu, ob der Angeklagte Marie Gurth vor ihrem Tod misshandelte oder nicht. Dass ein Mann eine Frau beim Koitus in die Brust beißt, sei nicht so ungewöhnlich, dass man daraus auf eine sadistische Veranlagung schließen könne. Aufgrund des Obduktionsberichts von Dr. Bärlach war man im ersten Mordprozess von einem Analverkehr ausgegangen, was in das Bild eines perversen Intimverkehrs gepasst hatte. Dabei lassen sich die gefundenen Schleimhautverletzungen auch durch die Aussage des Angeklagten erklären, er habe die Leiche mit einem zerrissenen Unterrock gesäubert. Abschließend unterstreicht die Gutachterin ihre Auffassung, dass Marie Gurth nicht ermordet wurde, sondern aufgrund der Kreislaufbelastung beim Koitus an Herzversagen starb. Immerhin sei sie durch eine Herzmuskelentzündung und einen Abortus incompletus geschwächt gewesen.

Dr. Günther Monsberg, der Direktor des Gerichtsmedizinischen Instituts in Köln, schließt sich Dr. Lavans‘ Ausführungen an und weist noch einmal auf die unzulängliche Obduktion der Leiche hin.

Oberstaatsanwalt Curtius meint in seinem Plädoyer, niemand habe 1955 leichtfertig oder gar böswillig gehandelt, aber inzwischen sei klar geworden, dass der Nachweis, der Angeklagte habe Frau Gurth erwürgt oder erdrosselt, nicht geführt werden kann. Er plädiert deshalb für einen Freispruch. Rechtsanwalt Klein beantragt, das am 17. Januar 1955 gegen Hans Arbogast gefällte Schwurgerichtsurteil aufzuheben und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen. Eine Gerichtsentscheidung über eine an Hans Arbogast zu zahlende Haftentschädigung werde man gesondert herbeiführen.

Hans Arbogast wird voll rehabilitiert. Saß er von September 1953 bis April 1969 – sechzehn Jahre lang – schuldlos im Gefängnis?

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In seinem Roman „Der Fall Arbogast“ greift Thomas Hettche einen Justizirrtum auf, der sich tatsächlich in der Bundesrepublik Deutschland ereignete. Der trotz einer unzureichenden Beweisführung wegen Mordes zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe Verurteilte hieß Hans Hetzel. Thomas Hettche nennt seinen Protagonisten Hans Arbogast. Auf der letzten Seite seines Buches bedankt er sich bei „Otto Prokop, der sie [die Geschichte] mir bei einem Besuch in der Charité schenkte“ (Seite 352). Aus dem Pathologen, der beim Wiederaufnahmeverfahren eine entscheidende Rolle spielte, machte Thomas Hettche in seinem Roman eine weibliche Gutachterin: Dr. Katja Lavans.

Der Fall Hetzel:
Nachdem im September 1953 die unbekleidete Leiche einer fünfundzwanzigjährigen Frau aus der DDR in der Nähe von Offenburg neben der B3 gefunden worden war, stellte sich der achtundzwanzigjährige Hans Hetzel – ein gelernter Metzger, der zu diesem Zeitpunkt sein Geld als Reisender verdiente und vorbestraft war – der Polizei und berichtete, die Frau sei während eines Intimverkehrs mit ihm plötzlich tot zusammengebrochen. Im Mordprozess kam Professor Albert Ponsold, der als Koryphäe unter den deutschen Gerichtsmedizinern galt, aufgrund der vorgelegten Fotos von der Leiche am Fundort zu dem Schluss, dass sie mit einem Kälberstrick erdrosselt worden war. Obwohl Hans Hetzel seine Unschuld beteuerte, verurteilte ihn das Gericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe: Er galt als sadistischer Lustmörder. Im Wiederaufnahmeverfahren bewies der aus Ostberlin angereiste Professor Dr. Otto Prokop 1969, dass die Frau nach einer Lungenembolie an Herzversagen gestorben war. Hans Hetzel wurde nach sechzehn Jahren Haft freigesprochen.
Über den Fall Hans Hetzel drehte Gunther Scholz einen Film mit dem Titel „Tödliches Rendezvous“, der erstmals am 28. Februar 2005 vom NDR ausgestrahlt wurde.

Der Verlag bezeichnet das Buch ausdrücklich als Kriminalroman. Aber „Der Fall Arbogast“ ist mehr. Im Mittelpunkt des Romans steht die Leidenschaft eines untreuen Ehemanns und einer untreuen Ehefrau. Die Animalität, mit der sie übereinander herfallen, wird in den Sechzigerjahren als pervers empfunden. Es geht in „Der Fall Arbogast“ um Sexualität und Gewalt, Tod und Eros. In diesem Zusammenhang fragt Thomas Hettche nach der Grenze zwischen Schuld und Unschuld. Außerdem veranschaulicht er, dass auch scheinbar objektive Beweismittel in einem Mordprozess aufgrund von zeitgebundenen und weltanschaulichen Vorurteilen bewusst oder unbewusst interpretiert werden. Die Wahrheit wird dadurch nicht unbedingt aufgedeckt. So ist denn auch die Rehabiltierung Arbogasts im November 1969 beinahe ebenso zweifelhaft wie seine Verurteilung im Januar 1955.

Ohne den Handlungsablauf zu stören, fügt Thomas Hettche an mehreren Stellen interessante Informationen über das Gerichtswesen und den Strafvollzug in Deutschland ein.

„Der Fall Arbogast“ wird vor dem Hintergrund der deutschen Zeitgeschichte zwischen 1953 und 1969 erzählt. Bei Reisen in die DDR gibt es den Zwangsumtausch, und DDR-Bürger, die ihren Staat vorübergehend verlassen dürfen – was nur in Ausnahmefällen erlaubt wird – müssen komplizierte Einschränkungen des Geldtransfers hinnehmen. Der Journalist Paul Mohr trägt einen Tweed-Anzug mit Knickerbocker und passender Schirmmütze. Marie Gurth raucht „Eckstein“. Der Amtsarzt Dr. Dallmer tippt auf einer „Hermes Baby“. Beim Telefonieren zu Hause muss man innerhalb der Reichweite der Schnur bleiben; im Büro steht der Telefonapparat auf einem schwenk- und ausziehbaren Scherengitter. Rechtsanwalt Dr. Ansgar Klein reist mit einem Reisewecker, der sich aus drei gepolsteren Teilen aufklappen lässt. Den Autotyp „Isabella“ brachte Borgward allerdings erst 1954 auf den Markt; Hans Arbogast kann ihn also am 1. September 1953 noch gar nicht gefahren haben.

Die Beschäftigung mit einem Todesfall, der sich beim Koitus ereignete (Eros und Thanatos) erregt offenbar Katja Lavans ebenso wie Ansgar Klein, Paul Mohr und Gesine Hofmann. Die von Gesine Hofmann gemachten Fotos der Leiche werden immer wieder betrachtet. Wirkt das nicht wie ein Leitmotiv? Dass Katja Lavans sich gewissermaßen mit Marie Gurth identifiziert und deren Erlebnisse mit Hans Arbogast nachzuvollziehen versucht, ist unter literarischen Gesichtspunkten (als Spiegelung) durchaus interessant – wirkt aber sehr gekünstelt und unglaubwürdig. Überhaupt hat Thomas Hettche weniger auf psychologische Entwicklungen geachtet, als auf die juristische Aufarbeitung des „Falls Arbogast“, die er dafür besonders detailliert und präzise darstellt.

Beim Lesen hat man den Eindruck, das Geschehen in allen Einzelheiten mit dem unbeteiligten Auge einer Filmkamera zu sehen. Auf diese Weise schafft Thomas Hettche bewusst Distanz und verstärkt den Eindruck von Authentizität, der durch die genauen (aber großenteils fiktiven) Orts- und Zeitangaben sowie die Zitate aus Obduktionsberichten, Gerichtsprotokollen und Zeitungsmeldungen entsteht. Dieser Hyperrealismus erinnert an den Roman „Kaltblütig“. Wie Truman Capote gelingt es Thomas Hettche, trotz der scheinbar objektiven, gefühlslosen Darstellung eine bedrohliche Atmosphäre zu erzeugen und die Spannung von der ersten bis zur letzten Seite aufrechtzuerhalten.

Thomas Hettche (*1964) studierte in Frankfurt am Main Germanistik und Philosophie. Der Journalist, Essayist und Schriftsteller gehörte fünf Jahre lang der Jury beim Ingeborg-Bachmann-Wettbewerb in Klagenfurt an und wurde selbst u. a. 1990 mit dem Robert-Walser-Preis ausgezeichnet.

Thomas Hettche: Bibliografie (Auswahl)

  • Ludwig muß sterben (Roman, 1989)
  • Inkubation (Erzählungen, 1992)
  • NOX (Roman, 1995)
  • Der Fall Arbogast (Roman, 2001)
  • Woraus wir gemacht sind (2006)
  • Die Liebe der Väter (2010)
  • Totenberg (2012)
  • Pfaueninsel (2014)
  • Unsere leeren Herzen. Über Literatur (2017)</li
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Inhaltsangabe und Rezension: © Dieter Wunderlich 2005
Textauszüge: © DuMont Buchverlag

Thomas Hettche: Pfaueninsel
Thomas Hettche: Sinkende Sterne

Jonathan Franzen - Freiheit
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