Ferdinand von Schirach : Der Fall Collini

Der Fall Collini
Der Fall Collini Originalausgabe: Piper Verlag, München 2011 ISBN: 978-3-492-05475-1, 197 Seiten
Buchbesprechung

Inhaltsangabe

Der junge Anwalt Caspar Leinen wird 2001 als Pflichtverteidiger für den Rentner Fabrizio Collini bestellt, der in Berlin den 85-jährigen Unternehmer Jean-Baptiste Meyer erschoss. Zu spät begreift Leinen, dass es sich bei dem Mordopfer um den Großvater seines besten Schulfreundes handelte. Collini gibt die Tat zu, schweigt jedoch über das Motiv. Das findet Leinen erst heraus, als er in der Außenstelle des Bundesarchivs in Ludwigsburg Unterlagen aus den Jahren 1943/44 studiert ...
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Kritik

Statt sich in einem Essay mit der Frage auseinanderzusetzen, ob NS-Verbrecher in der Bundesrepublik ausreichend verfolgt wurden, hat der Jurist Ferdinand von Schirach den Roman "Der Fall Collini" darüber geschrieben.
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42 Tage nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin wird Caspar Leinen über den Notdienst der Strafverteidiger ins Amtsgericht Tiergarten gerufen. Es geht um die Anhörung eines Mannes, der im Hotel Adlon Jean-Baptiste Meyer erschoss, den 85-jährigen Eigentümer und Aufsichtsratsvorsitzenden der SMF Meyer Maschinen Fabriken. Im Beisein des als Pflichtverteidiger vorgesehenen Anwalts Leinen und des Oberstaatsanwalts Reimers befragt der Ermittlungsrichter Köhler den Festgenommenen.

Als Leser wissen wir bereits, was in der Brandenburg-Suite des Hotels Adlon geschah. Fabrizio Collini hatte sich als italienischer Journalist ausgegeben und war angeblich gekommen, um ein Interview mit dem Unternehmer zu führen. Zwanzig Minuten später war der Greis tot.

Vier Projektile waren in seinen Hinterkopf eingedrungen, eines hatte sich im Gehirn gedreht, war wieder ausgetreten und hatte das halbe Gesicht weggerissen. Der beige Teppich saugte das Blut auf, der dunkle Umriss wurde langsam größer. Collini legte die Pistole auf den Tisch. Er stellte sich neben den Mann am Boden, starrte auf die Altersflecken auf dessen Handrücken. Mit dem Schuh drehte er den Toten um. Plötzlich trat er mit dem Absatz in das Gesicht des Toten, er sah ihn an, dann trat er wieder zu. Er konnte nicht aufhören, wieder und wieder trat er zu, Blut und Gehirnmasse spritzten auf seine Hosenbeine, auf den Teppich, gegen das Bettgestell. Der Gerichtsmediziner konnte später die Anzahl der Tritte nicht rekonstruieren, Wangen-, Kiefer-, Nasen- und Schädelknochen brachen unter der Wucht. Collini hörte erst auf, als der Absatz seines Schuhs abriss. Er setzte sich auf das Bett, Schweiß lief ihm über das Gesicht. Sein Puls beruhigte sich nur langsam. Er wartete, bis er wieder gleichmäßig atmete. Er stand auf, bekreuzigte sich, verließ das Zimmer und fuhr mit dem Lift ins Erdgeschoss. Er humpelte, weil der Absatz fehlte, die herausstehenden Nägel kratzten auf dem Marmor. In der Lobby sagte er der jungen Frau hinter der Theke, sie solle die Polizei rufen.

Der Täter wartete in der Hotelhalle auf das Eintreffen der Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Er leugnet nicht, Meyer getötet zu haben, verweigert aber jede Aussage über den Grund.

Fabrizio Collini wurde am 26. März 1934 in Campomorone bei Genua geboren, ist also 67 Jahre alt. Er lebt zwar seit 35 Jahren in Deutschland und hat die ganze Zeit über in Böblingen gewohnt, besitzt jedoch noch immer die italienische Staatsangehörigkeit. Vor 34 Jahren begann er eine Lehre bei Daimler. Er wurde Werkzeugmacher und stieg im Unternehmen zum Meister auf. Seit zwei Jahren ist er im Ruhestand. Collini war nie verheiratet; auch sonst sind keine Angehörigen oder Freunde zu verständigen.

Am Ende der Anhörung bestellt der Ermittlungsrichter den jungen Rechtsanwalt Caspar Leinen offiziell als Pflichtverteidiger für Fabrizio Collini.

Er hatte immer Strafverteidiger werden wollen. Während des Referendariats hatte er in einer der großen Wirtschaftskanzleien gearbeitet. In der Woche nach dem Examen bekam er vier Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, er ging zu keinem der Interviews. Leinen mochte diese Achthundert-Anwälte-Büros nicht. Die jungen Leute dort sahen aus wie Bankiers, sie hatten erstklassige Examina, kauften Autos, die sie sich nicht leisten konnten, und wer am Ende der Woche den Mandanten die meisten Stunden in Rechnung stellte, war der Sieger.

Caspars Eltern hatten sich vier Jahre nach der Eheschließung scheiden lassen. Die Mutter war mit einem anderen Mann nach Stuttgart gezogen, Caspar bei seinem Vater in dem Forsthaus geblieben, das in einem kleinen Wald in Bayern stand, der zum Familienbesitz gehörte. Im Alter von zehn Jahren kam Caspar in ein Internat am Bodensee. Dort freundete er sich mit Philipp Meyer an. Die Ferien verbrachten sie zumeist bei Philipps Großvater Hans Meyer in Roßthal bei München, der sich viel mit den beiden Jungen abgab und für Caspar zu einem väterlichen Freund wurde. Nach dem Abitur wurde Philipp von seinen Eltern abgeholt. Kurz vor Roßthal prallte die Familie mit ihrem Wagen in einen Holztieflader, der aus einem Feldweg ausbiegen wollte und die Straße blockierte. Hans Meyer begrub seinen Sohn, seine Schwiegertochter und seinen Enkel. Caspar studierte dann Jura in Hamburg. Nach Roßthal kam er nur noch einmal, vier Jahre nach dem Tod seines Freundes, zur Hochzeit von Philipps Schwester Johanna, die ihren Professor am Trinity College in Cambridge heiratete, einen 20 Jahre älteren Engländer. Das war vor sechs Jahren.

Als Caspar Leinen nach Hause kommt, findet er auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht von Johanna vor. Sie erwartet seinen Rückruf. „Caspar, warum tust du das?“, fragt sie ihn. Er weiß zunächst gar nicht, was sie meint. Dann klärt sie ihn darüber auf, dass ihr Großvater zwar von den meisten Leuten mit dem Vornamen Hans angesprochen wurde, aber offiziell Jean-Baptiste hieß, so wie es seine französische Mutter hatte eintragen lassen. Caspar ist dabei, den Mörder seines väterlichen Freundes zu verteidigen!

Caspar beabsichtigt, einen Antrag auf Entbindung von dem Mandat zu stellen. Aber sein 64-jähriger Kollege Dr. Richard Mattinger, der auf Wunsch der Meyer-Werke und mit formaler Beauftragung durch die Enkelin des Toten die Nebenklage vertritt, rät ihm davon ab. Es werde immer wieder einen Angeklagten geben, dessen Verteidigung unangenehm ist, aber davon dürfe man sich als Anwalt nicht beeinflussen lassen.

„Im nächsten Verfahren erinnert Sie der Mord an ein sogenanntes tragisches Erlebnis Ihrer Kindheit. Und beim übernächsten müssen Sie dauernd daran denken, dass Sie mal eine Freundin hatten, die vergewaltigt wurde. Dann gefällt Ihnen die Nase Ihres Mandanten nicht oder sie halten die Drogen, mit denen er handelt, für das größte Übel der Menschheit. Sie wollen Verteidiger sein, Herr Leinen, also müssen Sie sich auch wie einer benehmen.“

Caspar klärt seinen Mandanten darüber auf, dass er mit dem Ermordeten befreundet war. Fabrizio Collini nimmt es gleichgültig hin.

Die Leichenschau, bei der Caspar zugegen ist, beweist, dass alle Schüsse von hinten oben abgegeben wurden, der erste Schuss vermutlich auf den knienden Greis, die übrigen drei auf das am Boden liegende Opfer. Caspar weiß, was das bedeutet: Es wird kaum eine Möglichkeit geben, auf Totschlag statt Mord zu plädieren.

Zwei Wochen später beantwortet Collini zwei Stunden lang im Beisein seines Anwalts die Fragen von zwei Kriminalkommissaren über den Tathergang. Über das Motiv schweigt er nach wie vor. Auch bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden keine Hinweise auf seine Beweggründe gefunden.

Caspar trifft sich mit Johanna in München. Johanna ist zwar noch verheiratet, wohnt jedoch in London, während ihr Mann in Cambridge geblieben ist. Sie schläft im Hotel mit Caspar. Am nächsten Tag fahren sie nach Roßthal, um in der privaten Hinterlassenschaft des Ermordeten nach einer Beziehung zwischen ihm und Collini zu suchen. Aber es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass sie sich kannten.

Der Prozess gegen Fabrizio Collini findet vor der Großen Strafkammer des Schwurgerichts im Kriminalgericht Berlin-Moabit statt. An den ersten fünf Prozesstagen werden Zeugen und Sachverständige gehört. Dem Nebenkläger Richard Mattinger gelingt es, das Bild eines grausamen Mörders in den Raum zu stellen, der einen wehrlosen Greis in die Knie zwang und ihn dann gnadenlos erschoss.

Als eine Schöffin an Grippe erkrankt, ordnet die Vorsitzende Richterin eine zehntägige Unterbrechung an.

Caspar nutzt die Zeit, um nach Ludwigsburg zu fahren. Fünf Tage lang studiert er Unterlagen in der 1958 gegründeten Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialischer Verbrechen und der am 1. Januar 2000 eingerichteten Außenstelle des Bundesarchivs.

Am Tag vor der nächsten Verhandlung feiert Mattinger mit 800 Gästen seinen 65. Geburtstag. Caspar wird von Holger Baumann angesprochen, dem Justiziar der Meyer-Werke. Der bietet ihm an, einen Wahlverteidiger für Fabrizio Collini zu beauftragen, damit Caspar das Mandat niederlegen kann. Als der junge Rechtsanwalt nicht darauf eingeht, drängt er ihn, wenigstens dafür zu sorgen, dass das Verfahren rasch und geräuschlos zu Ende geht. Das sei für den Konzern aus PR-Gründen sehr wichtig, erklärt er und deutet an, dass Caspar als Gegenleistung mit der Vermittlung eines lukrativen Mandats rechnen könne.

Am siebten Prozesstag berichtet Caspar, was er in Ludwigsburg und danach in Gesprächen mit seinem Mandanten herausfand.


Wenn Sie noch nicht erfahren möchten, wie es weitergeht,
überspringen Sie bitte vorerst den Rest der Inhaltsangabe.


Am 14. November 1943 radelte der damals neun Jahre alte Fabrizio Collini vom Kommunionunterricht nach Hause und fand seine sechs Jahre ältere Schwester auf dem Bauernhof in der Nähe von Genua schluchzend vor. Die Deutschen hätten den Vater abgeholt, sagte sie. Die Kinder, deren Mutter bei Fabrizios Geburt gestorben war, ahnten, dass ihr Vater zu den Partisanen gehörte. Sie wollten zu Onkel Mauro, dessen Hof zehn Kilometer entfernt lag. Aber bevor sie aufbrechen konnten, näherte sich ein deutscher Kübelwagen. Ein einzelner Soldat saß am Steuer. Fabrizio versteckte sich zunächst in der Hundehütte, aber als er seine Schwester schreien hörte, schaute er nach ihr. Sie lag mit zerrissener Kleidung und einer blutigen Schramme an der Stirn auf dem Küchentisch. Der deutsche Soldat stand zwischen ihren gespreizten Beinen und drückte seine Pistole auf ihre Brust. Fabrizios Schrei erschreckte den Vergewaltiger. Er richtete sich auf. Dabei verhakte sich der Pistolenlauf in der Halskette des Mädchens. Ein Schuss löste sich. Das Projektil traf Fabrizios Schwester in den Hals und zerfetzte ihr die Arteria carotis. Fabrizio rannte um sein Leben und suchte Zuflucht bei Onkel Mauro und Tante Giulia.

Onkel Mauro eilte zum Hof seines Schwagers, aber es war alles niedergebrannt. Dann fuhr er nach Genua. Dort fand er zwar heraus, wo Fabrizios Vater eingesperrt war, durfte ihn aber nicht besuchen. Der Haftbefehl trug die Unterschrift des SS-Sturmbannführers Hans Meyer.

Hans Meyer war es dann auch, der nach einem Bombenanschlag am 16. Mai 1944 im Café Trento in Genua, bei dem zwei Deutsche getötet und 15 verletzt worden waren, 20 Partisanen erschießen ließ. Ein von ihm persönlich kommandierter Trupp brachte die Todgeweihten auf einem Lastwagen zu einer Schlucht, wo sie in Fünfergruppen erschossen wurden.

Im Gericht sind alle entsetzt. Mattinger fragt, warum Collini fast 60 Jahre lang wartete, bis er sein Rachevorhaben ausführte. Der Angeklagte antwortet, seine Tante Giulia habe es kaum ertragen, dass er im Land der Mörder arbeitete. Wenn er hier auch noch ins Gefängnis gekommen wäre, hätte sie das umgebracht. Deshalb konnte er erst nach ihrem Tod am 1. Mai handeln.

In der nächsten Sitzung überrascht Mattinger die Vorsitzende mit dem Antrag, die Leiterin des Bundesarchivs in Ludwigsburg als Sachverständige anzuhören. Sie sei bereits angereist und warte draußen. Ausnahmsweise erlaubt es die Richterin. Daraufhin wird die 39-jährige Juristin und Historikerin Dr. Sybille Schwan in den Zeugenstand gerufen. Sie beantwortet die Fragen des Nebenklägers: Ja, 1968/69 habe die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Meyer ermittelt. Das Verfahren sei am 7. Juli 1969 eingestellt worden. Mattinger hat sein Ziel erreicht, den Eindruck zu erwecken, Hans Meyer sei von der deutschen Justiz rehabilitiert worden.

Er ahnt nicht, dass Sybille Schwan den Verteidiger, den sie bei seinen Recherchen in Ludwigsburg kennengelernt hatte, anrief und ihm ihren Auftritt im Gericht ankündigte. Nach der Mittagspause befragt Caspar sie. Dabei stellt sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft damals aufgrund einer Strafanzeige von Fabrizio Collini gegen Hans Meyer ermittelte. Am 21. Juli 1969 erhielt er den Einstellungsbescheid. Eingestellt hatte man die Ermittlungen, weil die Tat, die Hans Meyer vorgeworfen wurde, durch ein am 1. Oktober 1968 in Kraft getretenes Gesetz verjährt war.

Initiiert hatte das Gesetz der Jurist Eduard Dreher (1907 – 1996). Dreher war unter dem NS-Regime Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck gewesen und hatte in dieser Funktion wegen verhältnismäßig geringfügiger Straftaten Todesurteile gefordert. Dennoch machte er von 1951 bis 1969 Karriere im Bundesjustizministerium und brachte es zum Leiter der Strafrechtsabteilung.

Mit Ausnahme von Mord waren am 8. Mai 1960 alle im „Dritten Reich“ begangenen Straftaten verjährt. Aufgrund des von Eduard Dreher initiierten Einführungsgesetzes zum Ordnungswidrigkeitengesetz (EGOWiG) galt nun beispielsweise jemand, der die Erschießung von Geiseln nach Partisanenabschlägen befohlen hatte, nicht mehr als Mörder, sondern nur noch als Mordgehilfe, sofern gewisse Regeln und Grenzen eingehalten worden waren. Der Gesetzentwurf passierte elf Landesjustizverwaltungen, Rechtsausschüsse, den Bundestag und den Bundesrat. Niemand scheint die Brisanz der Neuregelung bemerkt zu haben. Erst als das EGOWiG in Kraft getreten war, stellte sich heraus, dass dadurch mit einem Federstrich eine ganze Reihe möglicher Gewaltverbrechen verjährt war. Ist aber eine kriminelle Tat erst einmal verjährt, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Hans Meyer war also keineswegs rehabilitiert worden, sondern die von ihm befohlene und durchgeführte Geiselerschießung im Jahr 1944 war durch Eduard Drehers Schachzug verjährt.

Bevor nun die Frage geklärt werden kann, ob es sich bei der Tötung von Hans Meyer um Mord oder Totschlag handelt, nimmt Fabrizio Collini sich in der Gefängniszelle das Leben [Suizid]. Am nächsten Morgen stellt die Vorsitzende das Verfahren ein und beschließt, dass die Kosten von der Staatskasse getragen werden.

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„Der Fall Collini“ beginnt mit einem brutalen Gewaltverbrechen, und von Anfang an kennen wir den Täter. Es geht also nicht um die Frage whodunit, sondern ums Motiv. Und dabei beschäftigt sich Ferdinand von Schirach, ein Enkel des NS-Reichsjugendführers Baldur von Schirach, an einem fiktiven Beispiel mit der Aufarbeitung nationalsozialistischer Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland. Wie konnte es geschehen, dass 1968 ein ehemaliger SS-Offizier, der es im Bundesjustizministerium zum Abteilungsleiter gebracht hatte, mit einem Gesetz zahlreiche NS-Verbrecher durch plötzliche Verjährung von der Strafverfolgung ausnahm?

In einem Interview sagt Ferdinand von Schirach, der Fall des ehemaligen SS-Offiziers Friedrich Engel habe ihn auf die Idee zu dem Roman „Der Fall Collini“ gebracht. Als Chef des SS-Sicherheitsheitsdienstes in Genua hatte Friedrich Engel 1944 nach einem Partisanenanschlag auf ein Kino, bei dem fünf oder sechs deutsche Soldaten umgekommen waren, die Erschießung von 59 Gefangenen am Turchino-Pass befohlen. Das Landgericht Hamburg verurteilte ihn dafür im Juli 2002 zu sieben Jahren Haft, aber der Bundesgerichtshof hob das Urteil 2004 mit der Begründung auf, es handele sich bei Friedrich Engel nicht um einen Mörder, sondern „nur“ um einen Mordgehilfen, und damit sei die Tat verjährt. Der Bundesgerichtshof bezog sich dabei auf das im Roman erwähnte, von Eduard Dreher initiierte Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz, das gerade zu einer Zeit in Kraft trat (1. Oktober 1968), als die Achtundsechziger die ältere Generation aufforderten, sich zu ihrer Schuld im „Dritten Reich“ zu bekennen.

Es wurden ja zur gleichen Zeit die bis dahin umfangreichsten Ermittlungen gegen die Täter des „Dritten Reiches“ geführt, das Verfahren gegen das Reichssicherheitshauptamt. Elf Staatsanwälte, 150 000 Aktenordner, ein Riesenverfahren, und draußen die Studentenproteste. Und was geschieht im Justizministerium? Da schreibt der Leiter der Strafrechtsabteilung Eduard Dreher ein Gesetz mit dem harmlosen Namen Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz EGOWiG. Im Bundestag kapiert das niemand, es wird darüber nicht einmal debattiert. Damit konnte das Reichssicherheitshauptamtverfahren eingestellt werden. (Ferdinand von Schirach im Interview mit Adam Soboczynski und Jens Jessen, Die Zeit, 2. September 2011)

Ferdinand von Schirach führt in „Der Fall Collini“ aus, dass Geiselerschießungen nach Partisanenanschlägen unter bestimmten Voraussetzungen auch in der bundesdeutschen Rechtsprechung nicht als kriminell gelten. In diesem Zusammenhang erwähnt er auch, dass die Rechtsauffassung nicht starr ist, sondern sich im Lauf der Zeit verändert.

Statt sich mit diesen wichtigen Themen in einem Essay gründlich auseinanderzusetzen, hat der Jurist Ferdinand von Schirach einen Roman darüber geschrieben, aber der ist ihm misslungen, denn mit einer aufs Notwendigste beschränkten Figurenzeichnung entstehen keine lebendigen Charaktere. (Man braucht sich am Ende des Buches nur zu fragen, wieviel man über Fabrizio Collini erfahren hat.)

[Ferdinand von Schirach] rollt die Handlung aus wie einen allzu dünnen Teig. (Jörg Magenau, Süddeutsche Zeitung, 14. September 2011)

Außerdem sind nicht alle Zusammenhänge glaubwürdig, und manche – zum Beispiel die Erklärung dafür, dass ein smarter Rechtsanwalt eine Namensgleichheit übersieht oder die Begründung, warum Fabrizio Collini mit jahrzehntelanger Verspätung handelt – sind einfallslos konstruiert. Auf der anderen Seite wurde eine Szene wie etwa die Obduktion einer Leiche wohl nur zur Effekthascherei aufgenommen. Ebenso deplatziert wirken die Sexszenen zwischen dem Verteidiger und der Enkelin des Mannes, der von seinem Mandanten getötet wurde.

Dann drehte sie sich wieder zum Fenster, stützte sich auf die Heizungsverkleidung und bog ihren Rücken durch. Er drang in sie ein.

Ärgerlich sind widersprüchliche Angaben, beispielsweise über den Zeitpunkt, an dem Fabrizio Collini in Rente ging. (Auf Seite 16 geschah es vor vier Monaten, auf Seite 82 vor zwei Jahren, obwohl beide Szenen im Jahr 2001 spielen.)

Immerhin ist „Der Fall Collini“ flott geschrieben. Der Aufwand, die knapp 200 Seiten zu lesen, ist gering, und man wird dabei mit einem wichtigen Thema konfrontiert.

Den Roman „Der Fall Collini“ von Ferdinand von Schirach gibt es auch als Hörbuch, gelesen von Burghart Klaußner (Regie: Margrit Osterwold, Hamburg 2011, 224 Min, ISBN 978-3-86952-103-9).

Marco Kreuzpaintner verfilmte den Roman „Der Fall Collini“ von Ferdinand von Schirach nach einem Drehbuch von Christian Zübert, Robert Gold und Jens-Frederik Otto.

Originaltitel: Der Fall Collini – Regie: Marco Kreuzpaintner – Drehbuch: Christian Zübert, Robert Gold, Jens-Frederik Otto nach dem Roman „Der Fall Collini“ von Ferdinand von Schirach– Kamera: Jakub Bejnarowicz – Schnitt: Johannes Hubrich – Musik: Ben Lukas Boysen – Darsteller: Elyas M’Barek, Heiner Lauterbach, Alexandra Maria Lara, Franco Nero, Stefano Cassetti, Rainer Bock, Catrin Striebeck, Sandro Di Stefano, Manfred Zapatka, Jannis Niewöhner, Tara Fischer, Axel Moustache, Peter Prager, Sina Reiß, Hannes Wegener. Pia Stutzenstein u.a. – 2019, 125 Minuten

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Inhaltsangabe und Rezension: © Dieter Wunderlich 2012
Textauszüge: © Piper Verlag

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