Wie eine Person anhand von DNA-Merkmalen – aufgrund ihres "genetischen Fingerabdrucks" – identifiziert werden kann, fand Alec Jeffrey 1984 heraus. Für die Verbesserung der Methode erhielt Kary B. Mullis 1993 den Chemie-Nobelpreis.
Beim genetischen Fingerabdruck werden Körperzellen aus Speichel, Schweiß, Blut, Sperma, Haaren oder Hautschuppen am Tatort und Speichelproben potenzieller Täter untersucht.
Dazu vervielfältigt man im Labor acht bestimmte DNA-Abschnitte, die nicht zum Genom gehören und keine Rückschlüsse zum Beispiel auf das Aussehen oder Erbkrankheiten der Person ermöglichen. Die durch Elektrophorese erzeugte und in einen Zifferncode übersetzbare Verteilung des aufbereiteten DNA-Materials ist für jedes Individuum einmalig. Wenn also das Ergebnis einer Speichelprobe mit dem eines am Tatort gefundenen Bluttropfen übereinstimmt, kann man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (1 : 7 Milliarden) davon ausgehen, dass es sich in beiden Fällen um ein und dieselbe Person handelt.
In besonderen Strafsachen darf das Bundeskriminalamt seit 1998 genetische Fingerabdrücke speichern.
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