Emilie Kempin-Spyri

In der Hoffnung, den Lebensunterhalt für ihre Familie durch eine qualifizierte Tätigkeit verdienen zu können, wanderte die promovierte Juristin Emilie Kempin-Spyri mit ihrem Mann und ihren drei Kindern nach New York aus. Dort gründete sie eine Rechtsschule und dozierte als erste Frau an der juristischen Fakultät einer Universität. Trotz ihrer außergewöhnlichen Erfolge kehrte sie in die Schweiz zurück, weil ihr Mann in der Neuen Welt nicht zurechtgekommen war. Sie zerbrach daran, dass Gesetze und gesellschaftliche Vorurteile im deutschsprachigen Raum ihre Zulassung als Anwältin verhinderten.


Emilie Kempin-Spyri:
Neuanfang in New York

Leseprobe aus
Dieter Wunderlich: WageMutige Frauen. 16 Porträts aus drei Jahrhunderten
Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2004 / Piper Taschenbuch, München 2008 (5. Auflage: 2011)

Ungeachtet ihrer Qualifikation wird Emilie Kempin-Spyri weder als Anwältin noch als Dozentin zugelassen.
Matura, Promotion – soll das alles umsonst gewesen sein? Die Fünfunddreißigjährige ist zornig über die Rückständigkeit der Verhältnisse und verzweifelt über ihre desolaten Zukunftsaussichten. Doch statt aufzugeben, redet sie so lange auf ihren zögerlichen Mann ein, bis er zu einem besonderen Wagnis bereit ist: Ende Juli 1888 wandert sie mit ihm, den drei Kindern und einem sechzehnjährigen Dienstmädchen in die USA aus. Dort, so hofft sie, steht die Gesellschaft der qualifizierten Berufstätigkeit einer Frau aufgeschlossener gegenüber als in der Schweiz. Immerhin wurde 1869 mit Arabella A. Mansfield in Iowa die erste Rechtsanwältin vor Gericht zugelassen; Lena Barkaloo folgte 1870 in Missouri, Belva Ann Lockwood 1873 im District of Columbia.

Gleich nach der Ankunft in New York versucht Emilie, bei einer der drei Universitäten in der Stadt als Hörerin juristischer Vorlesungen zugelassen zu werden – und stößt auch in der Neuen Welt auf frauenfeindliche Vorurteile: Die traditionsreiche Columbia University lehnt ihr Gesuch ab; über eine Entscheidung der New York University ist nichts bekannt. Erst nach monatelanger Prüfung, am 7. Januar 1889, als Emilie bereits nicht mehr mit einer Antwort rechnet, erhält sie von der juristischen Fakultät der University of the City of New York einen positiven Bescheid. Wenn es schon so schwierig ist, als Hörerin zu Vorlesungen zugelassen zu werden, wie groß sind dann ihre Chancen auf eine juristische Tätigkeit? Walter Kempin verzagt und befürchtet, dass sich die Zurückweisungen, die seine Frau in Zürich erlebte, in den USA wiederholen. Er hätte nicht auf sie hören sollen. Er hatte von vornherein gewusst, dass sich der finanzielle und psychische Aufwand der Emigration nicht lohnen würde!

Emilie lässt sich weder vom Jammern noch von den Vorwürfen ihres Mannes entmutigen und geht auf das Angebot einer reichen New Yorkerin ein, die sie während der Überfahrt kennen gelernt hat. Bevor Fanny Weber mit ihrem Mann zufällig auf demselben Schiff wie die Familie Kempin-Spyri von einer Italienreise zurückgekehrt war, hatte sie begonnen, eine Wohltätigkeitsorganisation für bedürftige Frauen und Männer aufzubauen, die in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind und sich keinen Anwalt leisten können. Fanny Weber gewinnt die Schweizer Einwanderin als Rechtsberaterin für die »Arbitration Society«. Zweimal pro Woche hört Emilie sich die Anliegen der Ratsuchenden an, studiert ihre Fälle und gibt den jungen amerikanischen Juristen, die sie im Auftrag der »Arbitration Society« vor Gericht vertreten, entsprechende Instruktionen. Paradoxerweise scheitert die Einrichtung an ihrem Erfolg: Weil nämlich eine einzige Juristin dem Andrang bald nicht mehr gewachsen ist, aber auch keine Entlastung möglich ist, löst sich die »Arbitration Society« im Herbst 1889 auf.

Eine Gesetzesnovelle des Staates New York vom 19. Mai 1886 lässt zwar Rechtsanwältinnen und Richterinnen zu; es handelt sich jedoch um ein rein theoretisches Recht, da die New Yorker Anwaltskammer von Bewerbern ein abgeschlossenes Jura-Studium als Befähigungsnachweis verlangt.

Dieter Wunderlich: WageMutige Frauen © Piper Verlag 2008

Frauen dürfen an den Prüfungen der juristischen Fakultäten allerdings nicht teilnehmen und sind dadurch weiterhin ausgeschlossen. Energisch setzt Emilie sich dafür ein, das zu ändern. »Ihr Plan ist es«, heißt es in der »New York Times« vom 6. August 1889, »die ›Dr. Emily Kempin Law School‹ nach den Gesetzen des Staates einzutragen und sie so aufzubauen, dass der Abschluss die Zulassung vor Gericht ermöglicht.« Um die Finanzierung der am 1. Oktober 1899 gegründeten Schule kümmert sich die eigens für diesen Zweck gegründete »Women’s Law School Association«, in der sich wohlhabende New Yorkerinnen zusammenschließen. Die »New York Times« berichtet in ihrer Ausgabe vom 5. Oktober über die Eröffnungsfeier: »Doktor Kempin führte […] aus, dass der Studiengang auf zwei Jahre angelegt sei, gefolgt von einem weiteren Jahr in einer Anwaltspraxis. Danach werden die Schülerinnen vor dem Obersten Gerichtshof geprüft, weil die ›Dr. Kempin-Schule‹ noch keine eigenen Prüfungen abnehmen darf. Am kommenden Dienstag beginnen vierzehn junge Damen mit der Ausbildung.«

Während Emilie Kempin-Spyri voller Energie und Tatendrang ihre Schule aufbaut, durch Fanny Weber und die »Women’s Law School Association« eine Reihe prominenter Damen aus der New Yorker Gesellschaft kennen lernt und sich mit einigen von ihnen befreundet, schafft ihr introvertierter Mann es nicht, sich in den USA einzuleben oder auch nur die amerikanische Sprache zu erlernen. Immer wieder drängt er Emilie zur Abreise; da sie jedoch endlich hoffen kann, mit ihrem Lebensentwurf zu reüssieren, geht sie nicht darauf ein und lässt sich auch nicht umstimmen. Walter Kempin kauft Schiffskarten für sich, Gertrud und Robert und kehrt im Winter 1889/90 oder Anfang 1890 in die Schweiz zurück. Weil die Anwaltstätigkeit in Zürich nach wie vor an keine fachlichen Voraussetzungen gebunden ist, kann der ehemalige Pfarrer dort ohne weiteres eine Anwaltskanzlei eröffnen.

Obwohl es Emilie schwer fällt, allein mit Agnes, ohne ihren Mann und ihre beiden anderen Kinder, in den USA zu bleiben, nutzt sie die hier gebotenen Möglichkeiten. Natürlich quält sie sich mit Selbstvorwürfen und fragt sich, ob es richtig ist, die eigene Karriere auf Kosten der Familie voranzutreiben, aber sie rechtfertigt sich damit, dass sie in der Alten Welt kaum eine Chance haben würde, eine qualifizierte juristische Tätigkeit auszuüben.

Quelle: Dieter Wunderlich, WageMutige Frauen. 16 Porträts aus drei Jahrhunderten
© Pustet Verlag, Regensburg 2004
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