Kreuzigung
Die vermutlich auf die Phönizier zurückgehende Hinrichtungsmethode der Kreuzigung wurde von den Römern in der Antike vor allem bei Sklaven und Aufständischen aus eroberten Völkern angewandt. Da das Sterben am Kreuz mitunter Tage dauerte, handelte es sich um eine besonders grausame Hinrichtungsart.
Üblicherweise wurde der zur Kreuzigung Verurteilte zunächst nackt ausgezogen und gegeißelt. Dann musste er den Querbalken des späteren Kreuzes selbst zur Hinrichtungsstätte tragen und sich dort auf den Balken legen, damit ihm die Hände an das Holz genagelt oder gefesselt (oder beides) werden konnten. Nur wenn er zusätzlich angebunden wurde, reichte es aus, die Nägel durch die Handflächen zu treiben. Ungefesselt Gekreuzigte wurden durch die Unterarme oder die Handwurzelknochen angenagelt, weil sonst die Wunden aufgrund des Körpergewichts ausgerissen wären. Dabei achtete man darauf,
nicht die Schlagadern zu verletzen, denn der Gekreuzigte sollte nicht verbluten.
Den Querbalken mit dem daran angenagelten oder angebundenen Verurteilten zog man an einem aufgestellten Pfahl oder einem Baumstamm hoch, bis die Füße den Boden nicht mehr berührten. Mitunter wurden dann auch noch die Füße angenagelt, oder man brachte ein Stück Holz an, auf das sich der Gekreuzigte zeitweilig mit den Füßen oder dem Gesäß abstützen konnte (Suppedaneum, Sedile). Das diente nicht etwa der „Bequemlichkeit“, sondern sollte den Eintritt des Todes hinauszögern. In diesen Fällen bestachen Angehörge die Wachen, dem Gekreuzigten die Unterschenkel zu zertrümmern, damit er sich nicht mehr abstützen konnte und schneller starb.
Bei vorher gesunden Menschen trat der Tod bei der Kreuzigung meist nach etwa einem Tag durch Kreislaufkollaps, Herzversagen oder Ersticken (Verkrampfung der Atemmuskulatur) ein. Mit einem Lanzenstich in den Bauch überprüfte ein Wachsoldat, ob der Gekreuzigte tot war.
© Dieter Wunderlich 2007
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