Sabine Rückert : Unrecht im Namen des Volkes

Unrecht im Namen des Volkes
Unrecht im Namen des Volkes Originalausgabe: Hoffmann & Campe, Hamburg 2007 ISBN: 978-3-455-50015-8, 287 Seiten
Buchbesprechung

Inhaltsangabe

Eine 18-Jährige zeigte im Herbst 1995 ihren Vater an und beschuldigte ihn, sie seit ihrem 12. Lebensjahr vergewaltigt zu haben. Während des Prozesses vor dem Landgericht Osnabrück behauptete sie, auch ihr Onkel habe sie mehrfach vergewaltigt. Die beiden Männer wurden zu Haftstrafen verurteilt. Nachdem sie diese abgesessen hatten, wurden sie voll rehabilitiert: Die Klägerin hatte die Taten frei erfunden.
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Kritik

Akribisch analysiert die angesehene Gerichtsreporterin Sabine Rückert in ihrem Buch "Unrecht im Namen des Volkes" den Fall und zeigt auf, wie Fehlurteile und Justizirrtümer zustande kommen.
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Eine achtzehnjährige Schülerin aus Papenburg zeigte im November 1994 ihren Vater Adolf S. an und beschuldigte ihn, sie seit ihrem zwölften Lebensjahr mindestens zehnmal vergewaltigt und mit einem Kleiderbügel eine Abtreibung bei ihr vorgenommen zu haben. Kurz vor dem Prozessbeginn behauptete sie dann, ihr Onkel Bernhard M. habe sie ebenfalls viermal vergewaltigt. Sie nannte für jede Vergewaltigung ein Datum und schilderte Einzelheiten der Taten. Daraufhin verurteilte das Landgericht Osnabrück den Vater im März 1995 zu sieben Jahren und seinen Bruder im Januar 1996 zu viereinhalb Jahren Haft. Die von der Verteidigung gestellten Revisionsanträge wurden vom Bundesgerichtshof verworfen.

2001/02 ging die angesehene Gerichtsreporterin Sabine Rückert dem Fall nach, fand heraus, dass das Gericht Entlastungsmaterial für die Angeklagten ignoriert hatte und kam zu dem Schluss, dass die Anschuldigungen der Klägerin frei erfunden waren.

2001 erzählte mir ein Rechtsmediziner, an den sich die Verwandten des verurteilten Bernhard M. später gewendet hatten, vom Schicksal der beiden Männer […] Ich machte mich an die Recherche und gelangte zu der Erkenntnis, dass die beiden Verurteilten unschuldig sein mussten. Sie waren den Aktivitäten eines verblendeten Unterstützerkreises der Belastungszeugin zum Opfer gefallen. (Sabine Rückert, Die Zeit, 21. Dezember 2005)

Die junge Frau wollte sich offenbar an ihrem tyrannischen, gewalttätigen Vater rächen und bezog schließlich auch dessen Bruder in den Rachefeldzug mit ein, weil dieser ihre Anschuldigungen bezweifelte. Das Gericht glaubte ihr, obwohl sie laut einem Gutachten noch Jungfrau war und Bernhard M. aus medizinischen Gründen gar nicht in der Lage gewesen wäre, die ihm zur Last gelegten Taten zu begehen. Dabei hatte die Klägerin am 11. Januar 1995 in einem Brief an die kinderpsychiatrische Abteilung des örtlichen Krankenhauses geschrieben: „Ich bin nicht von ihm [Bernhard M.] vergewaltigt worden.“ Statt den dadurch aufgeworfenen Fragen nachzugehen, glaubte man den Lügen der an einem Borderline-Syndrom erkrankten jungen Frau, die einen Suizidversuch hinter sich hatte.

Mit dem Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn zusammen kämpfte Sabine Rückert um eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Bernhard M. Das endete 2005 vor dem Landgericht Oldenburg mit einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld. Danach war auch das Urteil gegen Adolf S. nicht mehr zu halten. Keine einzige der ihnen zur Last gelegten Vergewaltigungen hatte jemals stattgefunden. Als Adolf S. und Bernhard M. rehabilitiert wurden, hatten sie allerdings ihre Haftstrafen bereits abgesessen.

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Sabine Rückert, die in „Tote haben keine Lobby“ (Hoffmann & Campe, Hamburg 2000, 302 Seiten) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass in Deutschland Morde unaufgeklärt bleiben, weil aus Kostengründen Obduktionen unterbleiben, analysiert in ihrem neuen Buch – „Unrecht im Namen des Volkes“ – akribisch den Fall der zwei unschuldig verurteilten Männer und demonstriert auf diese Weise, wie Fehlurteile und Justizirrtümer zustande kommen.

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Inhaltsangabe und Rezension: © Dieter Wunderlich 2007

Justizirrtümer und Fehlurteile

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