Ricarda Huch : Der Fall Deruga

Der Fall Deruga
Der Fall Deruga Originalausgabe: 1917 © Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 1967 Süddeutsche Zeitung / Bibliothek, Band 82, München 2007, 204 Seiten
Buchbesprechung

Inhaltsangabe

Auf Betreiben der Baronin Truschkowitz lässt ein Gericht die Leiche der in München verstorbenen Mingo Swieter exhumieren. Es stellt sich heraus, dass sie mit Curare vergiftet wurde. Als Tatverdächtiger gilt ihr seit 17 Jahren geschiedener Ehemann Dr. Sigismondo Enea Deruga, der in Prag eine Arztpraxis betreibt. Brachte er seine schwer kranke Ex-Frau um, weil er wusste, dass sie ihn als Alleinerben eingesetzt hatte und er nicht länger auf das Geld warten wollte?
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Kritik

In "Der Fall Deruga" schildert Ricarda Huch die Hauptverhandlung in einem Mordprozess. Durch die Zeugenaussagen beleuchtet sie den widersprüchlichen Charakter des Angeklagten aus verschiedenen Perspektiven.
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Mingo Swieter wird am 2. Oktober 19.. in ihrer Münchner Wohnung von ihrer Haushälterin Ursula Züger leblos aufgefunden. Damit war aufgrund ihrer schweren Krankheit zu rechnen. Herzversagen heißt es. Als jedoch Anfang November das Testament eröffnet wird und sich herausstellt, dass Mingo Swieter ihr gesamtes Vermögen in Höhe von 400 000 Mark ihrem Ex-Mann Dr. Sigismondo Enea Deruga vermachte, obwohl die Ehe der beiden vor siebzehn Jahren geschieden worden war und Mingo wieder ihren Mädchennamen angenommen hatte, setzt ihre nächste Verwandte, ihre Cousine Baronin Truschkowitz, eine Exhumierung der Leiche durch. Die Gerichtsmediziner bestätigen den Verdacht: Mingo Swieter starb nicht an ihrer Krankheit, sondern sie wurde ermordet, mit Curare vergiftet. Der Verdacht fällt sofort auf den Alleinerben Dr. Deruga.

Sigismondo Enea Deruga wurde vor sechsundvierzig Jahren in Bologna als Sohn eines Obstverkäufers geboren. Nach dem Medizinstudium in Bologna, Padua und Wien ließ er sich zunächst in Linz und dann in Wien nieder, wo er die aus Lübeck stammende Mingo Swieter heiratete, die einige Jahre älter war als er. Nachdem ihr einziges Kind mit vier Jahren gestorben war, ließen sie sich scheiden; Mingo Swieter zog nach München, und Deruga nach Prag. Weil er seine Arztpraxis vernachlässigt, wäre er ohne das Erbe so gut wie mittellos. Er hätte also auch ein Motiv für den Mord gehabt.

Aus eigenem Antrieb fährt Deruga nach München, sobald er davon hört, dass man ihn des Mordes an seiner früheren Ehefrau verdächtigt. Aufgebracht will er den Verleumder anzeigen. Stattdessen muss er sich kurze Zeit später selbst vor Gericht verantworten. Aufgrund einer von Peter Hase, einem Bekannten Derugas, heimlich hinterlegten Kaution bleibt der Angeklagte allerdings auf freiem Fuß.

Oberlandesgerichtsrats Dr. Zeunemann leitet die Verhandlung. Die Verteidigung hat Justizrat Fein übernommen; Dr. Bernburger vertritt die ebenfalls anwesende Klägerin Baronin Truschkowitz.

Deruga kann nicht leugnen, dass er am 1. Oktober eine Bahnfahrkarte von Prag nach München löste. Hofrat von Mäulchen sprach mit ihm am 1. Oktober in der Nähe des Bahnhofs. Die nächste Person, die Deruga in Prag sah, war am 3. Oktober seine Haushälterin. Für die Zeit dazwischen hat er kein Alibi. Er selbst behauptet, mit einer ehrbaren Dame zusammen gewesen zu sein, die er nicht kompromittieren wolle. Während zahlreiche Zeugen vernommen werden, schweigt Deruga und langweilt sich offenbar so, dass er mitunter einnickt. Es ist, also gehe ihn das ganze Verfahren nichts an.

Aus der Zeitung erfährt Mingo von Truschkowitz, dass ihre Mutter Deruga vor Gericht gebracht hat. Sie wirft ihr vor, aus Habgier zu handeln, missbilligt das Vorgehen und ist überzeugt, dass Deruga unschuldig ist.

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überspringen Sie bitte vorerst den Rest der Inhaltsangabe.

Aufgrund von Zeugenaussagen weiß man, dass am 2. Oktober ein Hausierer an Mingo Swieters Tür klingelte. Ursula Züger öffnete ihm, schlug die Tür jedoch wieder zu, als ihre bettlägerige Arbeitgeberin sie rief. Bernburger ist überzeugt, dass es sich bei dem Hausierer um Deruga handelte und dieser sich auf irgendeine Weise doch noch den Zugang verschaffte, um seine Ex-Frau zu ermorden. Vermutlich verkleidete Deruga sich nach seiner Ankunft in München und ließ den Hausiererkittel dann zurück, bevor er wieder in den Zug stieg. Der Rechtsanwalt erkundigt sich deshalb bei Trödlern nach einem Hausiererkittel, hat damit jedoch zunächst keinen Erfolg. Kurz darauf schickt der Trödler Tönepöhl eine alte Frau, die ihm einen Hausiererkittel anbietet, zu Bernburger. Sie habe den Kittel am 3. Oktober frühmorgens in den Anlagen am Bahnhof gefunden, erklärt sie. Dass Deruga das Kleidungsstück trug, beweist ein an ihn adressierter Brief, den Bernburger in einer der Taschen findet. Damit glaubt der Anwalt, den Angeklagten überführen zu können. Doch als er den Brief liest, erblasst er: „Dodo, lieber Dodo, ich bin todkrank und muss sterben, aber vorher muss ich schrecklich leiden und habe niemand, der mir hilft“, heißt es da. „Du bist der Einzige, der mich lieb genug hat, um mich zu töten. Komm und befreie deine arme Marmorte […]“ Absenderin: Mingo Swieter. Deruga hat seine geschiedene Frau also tatsächlich getötet, aber auf deren ausdrücklichen Wunsch und um ihr weiteres Leid zu ersparen.

Nachdem Bernburger vor Gericht klargestellt hat, dass es sich nicht um Mord, sondern um Tötung auf Verlangen handelte, bedauert Baronin Truschkowitz ihr Vorgehen, und sie sucht Deruga auf, um sich bei ihm zu entschuldigen. Sie langweilt sich an der Seite ihres braven Ehemanns Botho, und die Erbschaft hätte es ihr ermöglichen sollen, sich von ihm zu trennen, ohne sich einschränken zu müssen. Jetzt würde sie gern eine Affäre mit dem eigenwilligen Arzt anfangen, in den sich auch ihre Tochter verliebt hat. Deruga will jedoch so rasch wie möglich verreisen.

Mingo Swieters beste Freundin, die Lehrerin Kunigunde Schwertfeger, gibt im Zeugenstand zu, bei ihrer ersten Aussage gelogen zu haben. Sie hatte den an Deruga adressierten Brief zur Post gebracht und versprochen, niemandem etwas davon zu sagen. Den Inhalt kannte sie nicht, und als sie von der Mordanklage hörte, befürchtete sie, der Brief könne Deruga belasten, was gewiss nicht im Sinne ihrer verstorbenen Freundin gewesen wäre. Weil Fräulein Schwertfeger die Falschaussage aus lauteren Absichten machte, sieht Dr. Zeunemann von einer Bestrafung ab.

Deruga schildert nun endlich, wie er am 1. Oktober abends nach München fuhr, um den Wunsch seiner Ex-Frau zu erfüllen. Als Hausierer verkleidet klingelte er am nächsten Tag bei ihrer Wohnung, und als Ursula Züger die Tür zuwarf, hielt er rasch einen Holzlöffel in den Türrahmen. Dann versteckte er sich im Gästezimmer, bis die Haushälterin fort war. Eine halbe Stunde saß er am Bett seiner todkranken Frau und redete mit ihr. Dann bekam sie einen neuen Schmerzanfall, und er gab er ihr gezuckerte Limonade mit Curare zu trinken. Die Nacht verbrachte er in den Anlagen beim Bahnhof, weil erst am anderen Morgen wieder ein Zug nach Prag fuhr.

Warum er nicht von Anfang an die Wahrheit sagte? Niemand hätte ihm geglaubt. Seinen einzigen Beweis, Mingos Brief, hatte er versehentlich mit dem Hausiererkittel weggeworfen.

Deruga wird freigesprochen. Er verzichtet zugunsten von Kunigunde Schwertfeger auf die Erbschaft. Die beste Freundin seiner früheren Frau kann das Geld gut gebrauchen, und Baronin Truschkowitz leidet auch ohne das Erbe keine Not.

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„Der Fall Deruga“ ist ein Kriminal- bzw. Gerichtsroman. Ricarda Huch schildert darin die Hauptverhandlung in einem Mordprozess. Angeklagt ist Dr. Sigismondo Enea Deruga, ein Arzt, der die Gesellschaft für verkommen hält, deren Regeln missachtet, seine Praxis vernachlässigt, aber für wirklich Kranke jederzeit da ist, der Hilfsbedürftigen sein letztes Geld zusteckt und immer wieder durch sein impulsives, aufbrausendes Verhalten aneckt. Lesenswert ist das Buch vor allem wegen dieser widersprüchlichen Figur, die durch Zeugenaussagen aus mehreren Perspektiven beleuchtet wird.

Erstaunlich ist, mit welcher Selbstverständlichkeit Ricarda Huch in „Der Fall Deruga“ mit dem Thema Sterbehilfe umgeht. Unheilbar Kranken Leid zu ersparen, scheint hier ein Gebot der Nächstenliebe zu sein.

 

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Inhaltsangabe und Rezension: © Dieter Wunderlich 2007

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