Stasi, Ministerium für Staatssicherheit, MfS

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS, vulgo: die Stasi) wurde Anfang 1950 in der DDR gegründet, und zwar auf der Grundlage von Beschlüssen des Politbüros der SED vom 24. Januar und der Volkskammer vom 8. Februar. Der Aufbau dieses Geheimdienstes für das In- und Ausland, der zugleich „politische Straftaten“ verfolgte und von der SED als „Schild und Schwert der Partei“ bezeichnet wurde, fand zunächst unter Anleitung von Offizieren des sowjetischen Geheimdienstes KGB statt.

Am 16. Juni 1951 eröffnete Walter Ulbricht (1893 – 1973), der damalige Generalsekretär des ZK der SED, in Golm bei Potsdam die „Schule des Ministeriums für Staatssicherheit“, aus der vier Jahre später die „Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ hervorging. Eine Hochschule mit der Möglichkeit zur Diplomierung wurde allerdings erst 1963 daraus, und 1968 erhielt die „Juristische Hochschule Potsdam“ – so eine alternative Bezeichnung – das Promotionsrecht.

Die 1970 gegründete „Juristische Fachschule des Ministeriums für Staatssicherheit“ wurde der Hochschule angegliedert.

Weil es der Stasi missgelungen war, den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zu verhindern, wurde Wilhelm Zaisser als Minister für Staatssicherheit entlassen, das MfS zum „Staatssekretariat für Staatssicherheit“ (SfS) degradiert und dem Innenministerium unterstellt. Am 24. November 1955 erhielt die Stasi den Rang eines Ministeriums zurück. Ernst Wollweber, der Wilhelm Zaisser in der Leitung des Staatssekretariats bzw. Ministeriums ersetzt hatte, wurde im November 1957 von seinem bisherigen Stellvertreter Erich Mielke (1909 – 2000) abgelöst.

Die Stasi, die sich anfangs darauf konzentrierte, „Westkontakte“ und „Republikflucht“ einzudämmen, organisierte im Lauf der Zeit einen umfassenden Kontroll- und Unterdrückungsapparat. Die Zahl der Beschäftigungen wuchs bis auf 91 000 hauptamtliche Mitarbeiter und schätzungsweise 180 000 so genannte „inoffizielle Mitarbeiter“ (IM). Zum Vergleich: Für die Gestapo arbeiteten bei Kriegsende 31 000 Mitarbeiter. Dabei war die Gestapo für das Deutsche Reich mit 80 Millionen Bewohnern zuständig, die Stasi nur für 16 Millionen DDR-Bürger.

Die Staatssicherheit verfügte über ein nahezu unbeschränktes Arsenal an Maßnahmen, um jeden beliebigen DDR-Bürger zu observieren und ihre Opfer zu entmutigen und zu „zersetzen“. Sie konnte einer öffentlichen Person ein Liebesverhältnis andichten oder das Foto eines oppositionellen Pastors vom FKK-Strand im Lebensmittelladen seines Dorfes aushängen. Sie konnte den beruflichen Aufstieg durch gezielte Kritik oder Verleumdung seitens eines IM bremsen […], und sie konnte Gerüchte streuen und Nicht-Angepasste als Stasi-Spitzel verdächtigen lassen, was deren Ruf in einer Friedens- oder Umweltgruppe zumeist vollständig ruinierte. (Joachim Gauck: Winter im Sommer – Frühling im Herbst, Seite 280).

Aufbewahrt wurden dort [im Zentralarchiv der Stasi] etwa 6 Millionen Personendossiers, davon 4 Millionen über Bürger der DDR, 2 Millionen über Bürger der alten Bundesrepublik, ferner Operativpläne für weitere Werbungen, Zersetzungs- und Einsatzmaßnahmen, Einschätzungen der verantwortlichen Staatssicherheits-Stellen, auch Fotos, Filme, Tonbänder und die perversen Geruchsproben, gelbe Tücher, die – hatten sie einmal den spezifischen Geruch einer Person an den Geschlechtsteilen aufgenommen – in Einweckgläsern konserviert worden waren. (Joachim Gauck, a. a. O., Seite 278)

Erich Mielke, der inzwischen in den engsten Führungszirkel der DDR aufgestiegen war, musste am 7. November 1989 zurücktreten. Zehn Tage später wurde das Ministerium für Staatssicherheit unter Mielkes Nachfolger Wolfgang Schwanitz in „Amt für Nationale Sicherheit“ (AfNS) umbenannt. Bürger besetzten ab 4. Dezember 1989 Bezirksdienststellen der Stasi (zuerst in Erfurt, Leipzig und Rostock) und stellten Wachen auf, um die bereits begonnene Vernichtung von Akten zu beenden bzw. zu verhindern, und am 14. Dezember 1989 wurde das Amt für Nationale Sicherheit aufgelöst.

Im wiedervereinigten Deutschland trat am 29. Dezember 1991 das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft, dessen Ziel es war, die Akten des Staatssicherheitsdienstes der DDR zu archivieren, nicht zuletzt, damit Betroffene die über sie gesammelten Geheimdienst-Informationen einsehen konnten. Joachim Gauck (* 1940) übernahm das neugeschaffene Amt des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (vulgo: Gauck-Behörde). Seine Nachfolgerin wurde im September 2000 Marianne Birthler (* 1948).

Filme und Bücher zum Thema „Ministerium für Staatssicherheit (Stasi)“

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Mehr als zwei Jahrzehnte lang las ich rund zehn Romane pro Monat und stellte sie dann mit Inhaltsangaben und Kommentaren auf dieser Website vor. Zuletzt dauerte es schon einen Monat, bis ich ein neues Buch ausgelesen hatte. Aus familiären Gründen reduziere ich das Lesen und die Kommunikation über Belletristik.